Rechtsprechung
VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Anwendungsbereich des "Tattagprinzips"; Anwendungsbereich der Rechtsprechung zur Unmaßgeblichkeit nachfolgender Tilgungen; keine "Rechtsverwirkung" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 34.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …
Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. September 2008, Az. 3 C 34.07 - juris - ist vielmehr davon auszugehen, dass eine nach dem Erreichen von 18 Punkten (oder mehr) eintretende Punktetilgung für die Rechtmäßigkeit eines auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG gestützten Fahrerlaubnisentzuges ohne Bedeutung ist. - VGH Bayern, 11.08.2006 - 11 CS 05.2735
Punktereduzierung bei Überschreiten der 18 Punkte-Grenze zwischen Anordnung der …
Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342
Anders als die frühere Fahrerlaubnisbehörde hält das Gericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 11.8.2006, Az. 11 CS 05.2735) die Anrechnung von 3 Punkten aus dem Verstoß vom 17. November 2006 (Rechtskraft am 31.1.2007) geboten, so dass sich zum Stichtag 31. Januar 2007 ein Punktestand von 20 Punkten für den Antragsteller ergeben hat und ihm schon zu diesem Zeitpunkt kraft gesetzlicher Wertung, wie ausgeführt, die Fahrerlaubnis zu entziehen gewesen wäre. - VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09
Fahrerlaubnisentziehung; Tattagprinzip; Punktestand
Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342
So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2010, Az. 9 K 2510/09 - juris - ausgeführt, dass auch in Fällen der vorliegenden Fallgestaltung das Tattagsprinzip zur Anwendung kommen kann. - VG Ansbach, 27.01.2010 - AN 10 S 09.02445
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten
Auszug aus VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342
Ein Erreichen im vorstehenden Sinne lag bei der hier streitgegenständlichen Fallgestaltung damit - wie ausgeführt - nur zum Zeitpunkt 31. Januar 2007, nicht mehr jedoch zum 24. April 2009 (Eintragungsfähigkeit der Tat vom 15.1.2009) vor (vgl. zu allem auch VG Ansbach, Beschluss vom 27.1.2010, Az. AN 10 S 09.02445, noch nicht rechtskräftig).
- VG Würzburg, 18.03.2011 - W 6 S 11.199
Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte; Tattagprinzip; bedeutungslose …
Der Antragsteller könne sich darüber hinaus auch nicht auf den Eintritt einer Rechtsverwirkung durchgreifend berufen (vgl. Beschluss des VG Ansbach v. 17.02.2010, Az. AN 10 S 09.02342).Diese Vorgaben schließen es aus, die vorliegend bereits eingetretene unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung des Antragstellers wegen Rechtsverwirkung außer Betracht zu lassen, zumal der Antragsteller in der Folgezeit weitere Verkehrsverstöße begangen hat (VG Ansbach, B.v. 17.02.2010, Az. AN 10 S 09.02342).
- VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44
Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte und mehr; Tattagprinzip
Diese Vorgaben schließen es aus, die vorliegend bereits eingetretene unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung des Antragstellers wegen Rechtsverwirkung außer Betracht zu lassen (VGH BW, B.v. 27.08.2010, Az. 10 S 1645/10; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VG Ansbach, B.v. 17.02.2010, Az. AN 10 S 09.02342).