Rechtsprechung
VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylantragstellerin aus dem Kosovo; keine asylrelevanten Verfolgungsmaßnahmen dargelegt; Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen im Kosovo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453
Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33; BVerwG, Beschluss vom 23.7.2007 - 10 B 85.07). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453
Ein Anwendungsfall des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist auch dann gegeben, wenn im Herkunftsland zwar im Prinzip eine Behandlung der Krankheit möglich ist, die für den betreffenden Ausländer aber individuell (z. B.: aus finanziellen Gründen) nicht zu erlangen ist (vgl. BVerwG vom 29.10.2002, 1 C 1/02, zur gleichlautenden Vorschrift in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453
Im vorliegenden Fall sind nach erschöpfender Prüfung des Sachverhalts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.5.1984, NJW 1984, 2028 ff.) keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides des Bundesamtes vom 19. Oktober 2010 vorhanden. - BVerwG, 23.07.2007 - 10 B 85.07
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453
Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung auf Grund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33; BVerwG, Beschluss vom 23.7.2007 - 10 B 85.07). - VGH Bayern, 23.11.2007 - 19 C 07.2527
Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 16 S 10.30453
Auch Anhaltspunkte für eine erhebliche individuelle Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, mit dem Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 (ABl. L 304/12) in nationales Recht umgesetzt wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.11.2007 - 19 C 07.2527), sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
- VG Ansbach, 17.02.2011 - AN 16 K 10.30454
Asylantragstellerin aus Kosovo; keine asylrelevanten Verfolgungshandlungen …
Den gleichzeitig mit der Klageerhebung gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 18. November 2010 (AN 16 S 10.30453) ab.