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   VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467   

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VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467 (https://dejure.org/2010,71501)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467 (https://dejure.org/2010,71501)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. März 2010 - AN 10 K 09.30467 (https://dejure.org/2010,71501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerber (Russische Föderation); Stellung des Asylantrags unter falschen Personalien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Für Fluchtgründe, die auf Vorgängen und Ereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beruhen, genügt regelmäßig die Glaubhaftmachung (vgl. BVerfG NJW 1980, 2641; BVerwGE 55, 82/85).

    Einem Flüchtling, der in seinem Heimatstaat in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt worden ist, kann die Anerkennung als Asylberechtigter nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr in diesen Staat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341/360).

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Für Fluchtgründe, die auf Vorgängen und Ereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beruhen, genügt regelmäßig die Glaubhaftmachung (vgl. BVerfG NJW 1980, 2641; BVerwGE 55, 82/85).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Liegt eine asylrechtlich relevante politische Verfolgung einer Gruppe von Menschen vor, so ist in der Regel davon auszugehen, dass sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 2.8.1983 - 9 C 599.81 und 9 C 600.81).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Die bloße Möglichkeit allerdings, dass sich die politischen Verhältnisse in weiterer Zukunft verändern können und der Asylbewerber dann vielleicht verfolgt wird, vermag einen Asylanspruch nicht zu begründen (BVerwG DÖV 1983, 35).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 600.81

    Bestehen einer inländischen Fluchtalternative - Anspruch auf Gewährung von Asyl

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Liegt eine asylrechtlich relevante politische Verfolgung einer Gruppe von Menschen vor, so ist in der Regel davon auszugehen, dass sich diese Verfolgung gegen jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 2.8.1983 - 9 C 599.81 und 9 C 600.81).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Dabei hat die Prüfung der politischen Lage im Heimatstaat auch eine auf absehbare Zeit ausgerichtete Zukunftsprognose zu umfassen (BVerwG DÖV 1982, 41).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1547.80
    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    In diesem Fall ist ihm zuzumuten, sich in einen solchen verfolgungsfreien Landesteil zu begeben, bevor ihm der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und damit im Ausland zugebilligt wird (BVerwG, Beschluss vom 14.8.1980 - 9 B 1307.80; Beschluss vom 22.8.1980 - 9 B 1547.80).
  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62

    Anerkennung eines Antragsstellers als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    Diese Befürchtung ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn dem Flüchtling bei verständiger Würdigung des Falles der Verbleib in seiner Heimat nicht mehr zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 1.6.1965 Nr. 1 C 118.62 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1980 - 9 B 1307.80

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Teilgebiet des Heimatstaates

    Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2010 - AN 10 K 09.30467
    In diesem Fall ist ihm zuzumuten, sich in einen solchen verfolgungsfreien Landesteil zu begeben, bevor ihm der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und damit im Ausland zugebilligt wird (BVerwG, Beschluss vom 14.8.1980 - 9 B 1307.80; Beschluss vom 22.8.1980 - 9 B 1547.80).
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