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VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Opferrente; Ausschluss wegen Überschreitens der Einkommensgrenze; Verfassungsmäßigkeit der Bedürftigkeitsgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Darmstadt, 15.01.2010 - 5 K 1405/09
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Erwerbseinkommen im Rahmen des …
Auszug aus VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Dass damit lebensältere Haftopfer bei pauschalierender Betrachtung mit Blick auf ihr persönliches Lebensschicksal günstiger gestellt werden als lebensjüngere, kann jedenfalls nicht als offenkundig unsachliche Differenzierung und willkürlich angesehen werden (…OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; VG Darmstadt, Urteil vom 15.1.2010, 5 K 1405/09; juris). - BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Welche Sachverhaltselemente so wichtig sind, dass ihre Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, unterliegt damit regelmäßig der Entscheidung des Gesetzgebers, dessen Spielraum erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, d.h. ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (…OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 22.11.2000, BVerfGE 102, 254 m.w.N.; juris). - BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
Auszug aus VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Ein Verstoß gegen Art. 3 GG kann danach nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfG, Beschluss vom 16.9.2009, NVwZ-RR 2009, 985 m.w.N.; juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 11 N 24.09
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der …
Auszug aus VG Ansbach, 19.09.2012 - AN 4 K 12.00653
Im Rahmen der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG darf nicht darauf abgestellt werden, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2011 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Az. OVG 11 N 24.09; juris).