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   VG Ansbach, 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911   

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https://dejure.org/1999,11603
VG Ansbach, 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911 (https://dejure.org/1999,11603)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911 (https://dejure.org/1999,11603)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. August 1999 - AN 17 E 99.00911 (https://dejure.org/1999,11603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen einem beliehenen Unternehmer und einer gesetzlichen Zuweisung im Sinne einer Dienstleistungsüberlassung ohne eigene Rechtsträgerschaft; Bundesrepublik Deutschland als Verpflichtungssubjekt für die Ansprüche seiner bei der Deutschen Bahn AG tätigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

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  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

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  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2004 - 1 B 1329/04

    Versetzung von bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten zu einer

    Das BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255 ff., 275, verwendet den Begriff "Recht auf Amtsführung" im o.g. Sinne; das BVerwG, Urteile vom 29. April 1982 - 2 C 41.80 -, BVerwGE 65, 270 ff. (273), und vom 1. Juni 1995 - 2 C 20/94 - in: NVwZ 1997, 72 und st. Rspr.- bezeichnet das Recht als "Anspruch auf Übertragung eines "amtsgemäßen" Aufgabenbereichs"; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März1996 - 4 S 2546/95 -, juris; Battis, Kommentar zum BBG, 4. Auflage 2004, § 26, Rn. 2. Im Übrigen ist auch die Bezeichnung "Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung" gebräuchlich, wobei nicht immer deutlich zwischen dem Anspruch auf Übertragung eines Amtes im abstraktfunktionellen Sinne und der Zuweisung eines konkreten Dienstpostens differenziert wird, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 14. März 1997 - 10 B 13183/96 -, NVwZ 1998, 538; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 1 TH 684/88 -, in: NVwZ-RR 1989, 258; VG Braunschweig, Beschluss vom 26. April 2004 - 7 B 791/03 - VG Berlin, Beschluss vom 23. März 2004 - 28 A 333.03 - juris; VG Köln, Urteil vom 7. November 2002 - 15 K 5588/99 -, in: PersR 2004, 39; VG Ansbach, Beschluss vom 20. August 1999 - 17E 99.00911 -, in: NVwZ-RR 2000, 178; Ossenbühl/Ritgen, a.a.O., S. 60; Böhm/Schneider, Statusgarantie als Hindernis für flexiblen Personaleinsatz?, ZBR 2004, 73 ff. (77).

    Ein "Strukturwandel des Beamtenrechts" dagegen, wie er teilweise allein unter Berufung auf die erfolgten Änderungen der Verfassung und der einfachgesetzlichen Regelungen der Post- und Bahngesetze angenommen und einer veränderten rechtlichen Betrachtung beamtenrechtlicher Ansprüche zugrundegelegt wird, vgl. z. B. VG Ansbach, Beschluss vom 20. August 1999 - 17 E 99.00911 -, NVwZ-RR 2000, 178 ff. (179), erhellt aus dieser Verfassungsbestimmung gerade nicht.

  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2004 - 9 E 4456/03

    Versetzung von Beamten "zur Untätigkeit" - Vivento; Auswahlkriterien

    Damit hat der Verfassungsgesetzgeber zwar die Postreform gebilligt, aber keineswegs einen Strukturwandel, der auch eine Aushöhlung des Beamtenstatus ermöglicht, einleiten wollen (unklar insoweit VG Ansbach, B. v. 20.8.1999 - 17 E 99.00911 - NVwZ-RR 2000, 178, für die der DB Arbeit GmbH zugewiesenen Bahnbeamten).
  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.762

    Amtsangemessenheit einer Umsetzung

    Die Arbeitsplatzausstattung hat sich im Allgemeinen danach zu richten, was für die laufende Geschäftsführung erforderlich ist (vgl. VG Ansbach, B.v. 20.8.1999 - 17 E 99.00911- NVwZ-RR 2000, 178).
  • VG Frankfurt/Main, 16.12.2003 - 9 G 4485/03

    Beamter; Versetzung zur Untätigkeit; Personalserviceagentur

    Damit hat der Verfassungsgesetzgeber zwar die Postreform gebilligt, aber keineswegs einen Strukturwandel, der auch eine Aushöhlung des Beamtenstatus ermöglicht, einleiten wollen (unklar insoweit VG Ansbach, NVwZ-RR 2000, 178, für der DB Arbeit GmbH zugewiesenen Bahnbeamte).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03

    Beamter; Deutsche Post AG; Versetzung ohne Zuweisung einer konkreten Tätigkeit

    Damit hat der Verfassungsgesetzgeber zwar die Postreform gebilligt, aber keineswegs einen Strukturwandel, der auch eine Aushöhlung des Beamtenstatus ermöglicht, einleiten wollen (unklar insoweit VG Ansbach, NVwZ-RR 2000, 178, für der DB Arbeit GmbH zugewiesenen Bahnbeamte).
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