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   VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314   

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https://dejure.org/2010,69888
VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314 (https://dejure.org/2010,69888)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314 (https://dejure.org/2010,69888)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. August 2010 - AN 10 K 09.02314 (https://dejure.org/2010,69888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; fehlende Ermessenserwägung zur Dauer im Bescheid; fehlerhafte Ermessensergänzung im gerichtlichen Verfahren; Teilbarkeit einer Fahrtenbuchauflage hinsichtlich der angeordneten Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Mai 2010, Az.: 11 CS 10.357 zurückgewiesen.

    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Beschwerdegerichts an, welches unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17.5.1995 - Az.: 11 C 12/94 = NJW 1995, 2866) davon ausgeht, dass deshalb von einer weitergehenden Darlegung von Ermessenserwägungen zur Frage der Dauer der Fahrtbuchanordnung entbehrlich sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.5.2010 - 11 CS 10.357, insb. RdNr. 24), sofern sie sechs Monate nicht überschreitet.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Beschwerdegerichts an, welches unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17.5.1995 - Az.: 11 C 12/94 = NJW 1995, 2866) davon ausgeht, dass deshalb von einer weitergehenden Darlegung von Ermessenserwägungen zur Frage der Dauer der Fahrtbuchanordnung entbehrlich sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.5.2010 - 11 CS 10.357, insb. RdNr. 24), sofern sie sechs Monate nicht überschreitet.
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