Rechtsprechung
VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrtenbuch; fehlende Ermessenserwägung zur Dauer im Bescheid; fehlerhafte Ermessensergänzung im gerichtlichen Verfahren; Teilbarkeit einer Fahrtenbuchauflage hinsichtlich der angeordneten Dauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung …
Auszug aus VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314
Die hiergegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Mai 2010, Az.: 11 CS 10.357 zurückgewiesen.Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Beschwerdegerichts an, welches unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17.5.1995 - Az.: 11 C 12/94 = NJW 1995, 2866) davon ausgeht, dass deshalb von einer weitergehenden Darlegung von Ermessenserwägungen zur Frage der Dauer der Fahrtbuchanordnung entbehrlich sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.5.2010 - 11 CS 10.357, insb. RdNr. 24), sofern sie sechs Monate nicht überschreitet.
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314
Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Beschwerdegerichts an, welches unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17.5.1995 - Az.: 11 C 12/94 = NJW 1995, 2866) davon ausgeht, dass deshalb von einer weitergehenden Darlegung von Ermessenserwägungen zur Frage der Dauer der Fahrtbuchanordnung entbehrlich sein kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.5.2010 - 11 CS 10.357, insb. RdNr. 24), sofern sie sechs Monate nicht überschreitet.