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   VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111   

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https://dejure.org/2012,2945
VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111 (https://dejure.org/2012,2945)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111 (https://dejure.org/2012,2945)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - AN 10 S 11.02111 (https://dejure.org/2012,2945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Ungeeignetheit des medizinisch-psychologischen Gutachtens; keine Aussagen im Gutachten zum Trennungsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 11 CS 08.3150

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Fahrt mit 1,9 µg/l THC im Blut; Verlust der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111
    Bei einer Straßenverkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml muss sichergestellt werden, dass der gelegentliche Cannabiskonsument nicht nur zufällig bei seiner Fahrt weniger als 2, 0 ng/ml THC aufweist, sondern er über die nötigen Kenntnisse zu Wirkung und Abbau von Cannabis sowie über die persönliche Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wissens im Sinne einer Trennung zwischen Konsum und Fahren verfügt (BayVGH vom 2.3.2009, 11 CS 08.3150).

    Ergibt die Begutachtung, dass die Voraussetzungen für ein zuverlässiges Trennen zwischen Konsum und Fahren nicht vorliegen, ist daraus gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu schließen, dass keine Fahreignung besteht (BayVGH vom 2.3.2009, a.a.O.).

    Im Übrigen hat der Antragsteller das geforderte Gutachten vorgelegt mit der Folge, dass es eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt und seine Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung abhängt (vgl. zu alledem: BayVGH vom 2.3.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111
    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006 - 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111
    Mit dieser Fahrt unter dem Einfluss von 1, 7 ng/ml THC und 45 ng/ml THC-Carbonsäure hat der Antragsteller aber nicht gegen das Trennungsverbot verstoßen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, 11 CS 05.1711).
  • VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20

    Fahrerlaubnisentziehung bei THC-Wert von 0,81 ng/ml

    Daraus ergibt sich, dass in dem Fall, in dem der vom Fahrerlaubnisinhaber behauptete vollständige Verzicht als nicht hinreichend stabil eingeschätzt wird, zusätzlich unter Anlegung der Kriterien D 4.2 und D 4.3 die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren zu begutachten ist (VG Würzburg, Beschl. v. 25.02.2020 - W 6 S 20.277 -, juris Rn. 40 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111 -, juris Rn. 36).
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