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   VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185   

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VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185 (https://dejure.org/2015,80680)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185 (https://dejure.org/2015,80680)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - AN 14 K 14.50185 (https://dejure.org/2015,80680)
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  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185
    Dieses gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens dahingehend, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der EMRK finden (so grundsätzlich EUGH, große Kammer, U.v. 21.12.2011, Rechtssache: RS: C-411/10 und C-493/10, juris).

    Diese Defizite müssen des Weiteren in der Art und Weise offensichtlich sein, dass sie im überstellenden Mitgliedsstaat allgemein bekannt sein müssen (EUGH, U.v. 21.12.2011, a.a.O.) und im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedsstaats angelegt sein oder die Vollzugspraxis dort strukturell prägen, so dass sie des Weiteren auf Grund ihrer systemimmanenten Regelhaftigkeit aus Sicht der zuständigen Behörden und Gerichte verlässlich zu prognostizieren sind (BVerwG v. 6.6.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185
    Die Dublin-III-VO ist die grundlegende Vorschrift auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Asylsystem (vgl. Erwägungsgründe Nr. 2, 4 ff der Dublin-III-VO), mit dem eine klare und praktikable Formel für die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedsstaats bezweckt wird, um letztendlich einen effektiven Zugang zu den Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft und eine zügige Bearbeitung der Asylanträge zur gewährleisten (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 19.3.2014, Az.: 10 B 6/14 m.w.N., juris).
  • VG Bremen, 04.03.2014 - 1 V 220/14
    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 14 K 14.50185
    Es ist anerkannt, dass in Polen Ausländer den gleichen Anspruch auf medizinische Hilfe haben, wie polnische Staatsbürger selbst, und dies auf gleicher Grundlage und in gleichem Umfang (VG Bremen, B. v. 4.3.2014, Az. 1 V 220/14, m.w.N., juris, mit Verweis auf den Bericht "Migration is Not a Crime - Report on the Monitoring of Guarded Centres for Foreigners" der Helsinki Foundation for Human Rights aus dem Jahre 2013).
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