Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928, AN 4 S 15.00930, AN 4 S 15.00932, AN 4 S 15.00934 u.a. |
Volltextveröffentlichungen (17)
- openjur.de
- openjur.de
- bayern.de
Gaststättenrecht, Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO
- bayern.de
Gaststättenrecht, Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lärmimmissionsrechtliche Bedenken gegen die Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit
- Wolters Kluwer
Lärmimmissionsrechtliche Bedenken gegen die Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit
- rewis.io
Gaststätte, Lärm, Nachbar, Freischankfläche, Stadtfest, Zumutbarkeitsprüfung
- ra.de
- rewis.io
Gaststätte, Lärm, Nachbar, Freischankfläche, Stadtfest, Zumutbarkeitsprüfung
- rewis.io
GastG, Mischgebiet, Lärmeinwirkung, Schank, Anwesen, Gaststättengesetz, Gaststätte, Freizeitlärmrichtlinie, Gaststättenrecht, Zumutbarkeitsprüfung, Speisewirtschaft, Nachtzeit, Verkehrsfläche, Hoffläche, Erdgeschoss, Löwe, Sitzgelegenheit, Ladenöffnungszeit, ...
- rewis.io
Freischankfläche, Beigeladene, Beurteilungspegel, Freizeitlärmrichtlinie, Seltene Ereignisse, Immissionsrichtwerte, Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- rewis.io
GastG, Mischgebiet, Lärmeinwirkung, Schank, Anwesen, Gaststättengesetz, Gaststätte, Freizeitlärmrichtlinie, Gaststättenrecht, Zumutbarkeitsprüfung, Speisewirtschaft, Nachtzeit, Verkehrsfläche, Hoffläche, Erdgeschoss, Löwe, Sitzgelegenheit, Ladenöffnungszeit, ...
- rewis.io
Gaststätte, Lärm, Nachbar, Freischankfläche, Stadtfest, Zumutbarkeitsprüfung
- rewis.io
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Kein Ausschank im Freien in der Fürther Gustav- straße am kommenden Freitag nach 22:00 Uhr
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Ausschank im Freien in der Fürther Gustavstraße am kommenden Freitag nach 22:00 Uhr
- bayrvr.de (Pressemitteilung)
Kein Ausschank im Freien in der Fürther Gustavstraße am kommenden Freitag nach 22:00 Uhr
- weka.de (Kurzinformation)
Ausschank nach 22 Uhr anlässlich einer Marktveranstaltung
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013
Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Die Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2014 (22 CS 14.2013) zurück.Die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. September 2014 (22 CS 14.2013) zurückgewiesen.
Die aktuelle Freizeitlärmrichtlinie könne für die "Nachtparty der Wirte" keine Anwendung finden (vgl. Beschluss des BayVGH vom 17.9.2014, Az. 22 CS 14.2013).
Die vorstehend aufgeführten Normen besitzen deshalb drittschützenden Charakter (BayVGH, B.v. 17.9.2014 - 22 CS 14.2013 - juris Rn. 4).
So führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2014 - Az. 22 CS 14.2013 (…juris Rn. 5) - die aus Anlass der Bewirtungsveranstaltung im Anschluss an den Herbstgrafflmarkt 2014 erging, aus:.
Zur Anwendbarkeit der TA-Lärm vom 26. August 1998 (GMBL S. 503) führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17. September 2014, a.a.O. (…Rn. 8) folgendes aus:.
Da der Verordnungsgeber den Lärm, der von sonstigen Freizeitbetätigungen ausgeht, nicht ebenso privilegiert hat, wie das hinsichtlich des Sports geschehen ist, ist für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Sportanlagenlärmschutzverordnung kein Raum (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2014, a.a.O. - juris RdNr. 9).
Ebenfalls nicht einschlägig ist die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Mai 1995 als Musterverwaltungsvorschrift verabschiedete sogenannte "Freizeitlärmrichtlinie", da sie sich ausweislich ihres Abschnitts 1 für Gaststätten ausdrücklich keine Geltung beimisst (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2014, a.a.O. - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
"Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).Es liegt auf der Hand, dass die ab 22.00 Uhr stattfindende Bewirtungsveranstaltung die von der Rechtsprechung aufgestellten sehr engen Voraussetzungen eines "sehr seltenen Ereignisses" nicht erfüllt (bejaht z.B. für ein alle zwei Jahre stattfindendes Jubiläumsfest der Ortsvereine, BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327).
- VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456
TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Im Eilverfahren stellte das Verwaltungsgericht Ansbach die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die den Gaststättenbetreibern erteilten Gestattungen insoweit wieder her, als sich die Gestattung auf die Zeit ab 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr bezog (Beschluss vom 12.9.2014 - AN 4 S 14.01456 u.w.Az.).Auf die einstweiligen Rechtsschutz nachsuchenden Eilanträge von Anwohnern stellte das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 4 S 14.01456 u.a.) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Gestattung her, soweit sich diese auf die Zeit ab 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr in der Nacht vom 19. September auf den 20. September 2014 bezog.
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01
Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Eine Erhöhung des Pegels im Einwirkungsbereich um 8 bis 10 dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden (Tegeter, UPR 2000, 99, 100; VGH Baden-Württemberg, U.v. 27.6.2002, NVwZ-RR 2003, 745, 751). - BVerwG, 30.07.2013 - 7 B 40.12
Lärmschutzbelange der Nachbarschaft; Änderung an einer Bahnstrecke; Lärmbelastung …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Die zu erwartenden Werte übersteigen auch deutlich die zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung in der Rechtsprechung entwickelte Zumutbarkeitsschwelle von 60 dB(A) nachts und sogar für tags von 70 dB(A) (vgl. insoweit BVerwG, B.v. 30.7.2013 - 7 B 40/12, juris). - BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Lärm durch Rockkonzert
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
- VZR 41-03 - UPR 2004, 31/32). - BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95
Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Denn der Schutzzweck der Sperrzeitfestlegung im Einzelfall stimmt weitgehend mit demjenigen des § 5 GastG überein (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.1996, DVBl. 1996 1192, 1194). - VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686
Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Zur Begründung bezog sich die Antragsgegnerin weiter auf einen Schriftsatz an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 11. Juni 2015 (Az. 22 BV 13.1686), in dem u.a. zur geplanten Änderung des Bebauungsplans folgendes ausgeführt wurde:. - BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10
Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
Hinzu kommt, dass die Nr. 1 Satz 2 Buchst. b der TA-Lärm Freiluftgaststätten ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich dieses Regelwerks ausnimmt (so auch BVerwG, B.v. 3.8.2010 - 4 B 9.10 - BRs 76 [2010] Nr. 188). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene …
Auszug aus VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928
"Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen...... Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 11.09.2012 - 6 S 947/12
Sperrzeitverordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Gaststättenlärm
- OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04
Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer …
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2015 - 19 K 4431/14
Gestattung, Nachbarschutz, Freizeitlärm, Freizeitlärmerlass, Nachbarschutz, …
- VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
- VGH Bayern, 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679
Auslegung behördlicher Schreiben; Anspruch auf immissionsschutzbehördliches …
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
- VG Ansbach, 15.09.2015 - AN 4 S 15.01487
Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr) …
Mit Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2015 (AN 4 S 15.00928) wurde die aufschiebende Wirkung der Klagen eines Antragstellers für den Zeitraum von Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 1.00 Uhr angeordnet, nachdem die anderen klagenden Anlieger, die Antragsgegnerin sowie die jeweils beigeladenen Wirte sich bereiterklärt hatten, das Veranstaltungsende, wie es sich in diesem Gerichtsverfahren ergeben sollte, auch für die weiteren mit Klageverfahren überzogenen Freischankflächen zu übernehmen.Zur Begründung verwies der Antragsteller zunächst auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, 22 CS 14.2013 vom 17. September 2014 und des Verwaltungsgerichts Ansbach AN 4 S 14.01456 vom 12. September 2014 sowie AN 4 S 15.00928 u.a. vom 24. Juni 2015.
- VG Ansbach, 13.06.2016 - AN 4 S 16.00950
Nachbarrechtsschutz gegen Gestattunng zur Außenbewirtschaftung bis 24.00 Uhr …
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach stellte die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klage gegen die erteilten Gestattungen nach § 12 GastG anlässlich des Grafflmarktes im Juni 2015 insoweit wieder her, als sich die Gestattung auf die Zeit ab 22.00 Uhr bis 1.00 Uhr bezog (B. v. 24.6.2015 - AN 4 S 15.00928). - VG Bayreuth, 15.12.2017 - B 1 K 16.491
Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Auf Grund der Üblichkeit, der kulturellen Bedeutung und des hohen Stellenwerts der Veranstaltung für viele Bewohner der Stadt werden die mit einem solchen Kulturfest verbundenen Störungen von verständigen Durchschnittsmenschen in der Regel in höherem Maß akzeptiert als andere Immissionen (vgl. zum Ganzen VG Augsburg, B.v. 22.7.2013 - Au 1 S 13.1011; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937; OVG NRW, B.v. 25.5.2015 - 4 B 581/16; VG Ansbach, B.v. 24.6.2015 - AN 4 S 15.00928; VGH Hessen, B.v. 28.8.2015 - 9 B 1586/15; VG Würzburg, B.v. 30.5.2016 - W 5 E 16.483 m.w.N.).
- VG Ansbach, 20.06.2018 - AN 4 S 18.01058
Keine unzumutbare Lärmbelästigung durch Flohmarkt mit Bewirtung
Um Wiederholungen aus den Klagen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 zu vermeiden werde auf die entsprechenden Beschlüsse (VGH München, B.v. 17.9.2014, 22 CS 14.2013; VG Ansbach, B.v. 12.9.2014, AN 4 S 14.01456; VG Ansbach, B.v. 24.6.2015, AN 4 S 15.00928 u.w.; VG Ansbach, B.v. 13.6.2016, AN 4 S 16:00950; VGH München, B.v. 23.6.2016, 22 CS 16.1199) Bezug genommen. - VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01495
Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr) …
Mit Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2015 (AN 4 S 15.00928) wurde die aufschiebende Wirkung der Klagen eines Antragstellers für den Zeitraum von Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 1.00 Uhr angeordnet, nachdem die anderen klagenden Anlieger, die Antragsgegnerin sowie die jeweils beigeladenen Wirte sich bereiterklärt hatten, das Veranstaltungsende, wie es sich in diesem Gerichtsverfahren ergeben sollte, auch für die weiteren mit Klageverfahren betroffenen Freischankflächen zu übernehmen. - VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01501
Einstweiliger Rechtsschutz, Immissionsschutz, Gaststättenbetrieb, Baugenehmigung, …
Mit Beschluss der Kammer vom 24. Juni 2015 (AN 4 S 15.00928) wurde die aufschiebende Wirkung der Klagen eines Antragstellers für den Zeitraum von Freitag 22.00 Uhr bis Samstag 1.00 Uhr angeordnet, nachdem die anderen klagenden Anlieger, die Antragsgegnerin sowie die jeweils beigeladenen Wirte sich bereiterklärt hatten, das Veranstaltungsende, wie es sich in diesem Gerichtsverfahren ergeben sollte, auch für die weiteren mit Klageverfahren betroffenen Freischankflächen zu übernehmen.