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   VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566   

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https://dejure.org/2012,23676
VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566 (https://dejure.org/2012,23676)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566 (https://dejure.org/2012,23676)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. März 2012 - AN 10 K 11.01566 (https://dejure.org/2012,23676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine doppelte Rechtshängigkeit; Zeichen 240; Absperrpfosten; kein Verstoß gegen Bebauungsplan; keine Ermessensfehlerhaftigkeit; Berücksichtigung der straßenrechtlichen Widmungsbeschränkung; kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Was letztere betrifft, kann er allerdings nur verlangen, dass seine eigenen (qualifizierten!) Interessen ohne Rechtsfehler abgewogen werden mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35/92 in NJW 1993, 1729).

    In die von der Verkehrsbehörde vorzunehmende Abwägung sind als abwägungserheblich wiederum nur qualifizierte Interessen des Einzelnen einzustellen, d.h. über das Interesse jeden Verkehrsteilnehmers möglichst wenig eingeschränkt zu werden hinausgehende Interessen (vgl. BVerwG vom 27.1.1993 - Az.: 11 C 35.92 in NJW 1993, 1729).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 90, 365, 385; BVerfG vom 27.9.2005; NVwZ 2005, 1294).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Zwar kann die Rechtswidrigkeit des straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsaktes sich aus einem Verstoß gegen die rechtsatzmäßige Verbindlichkeit des Bebauungsplans (vgl. hierzu: BVerwG vom 1.11.1974 - Az. IV C 38.71 und etwa HessVGH vom 19.10.1993 - Az. 2 UE 1976/90, , jeweils zum Verstoß einer straßenrechtlichen Widmung gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans, auf den hier streitgegenständlichen straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsakt jedoch übertragbar) ergeben.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Ansonsten besteht für die ausnahmsweise Annahme einer drittschützenden Wirkung der Grundsatz, dass sich die dritt- bzw. nachbarschützende Funktion einer Bebauungsplanfestsetzung aus dem Bebauungsplan und/oder seiner Begründung eindeutig ergeben muss oder sonstige Hinweise auf einen derartigen Regelungswillen des Plangebers bestehen müssen (vgl. hierzu instruktiv etwa OVG Berlin vom 15.9.1994 - Az. 2 S 24.94, insbesondere Rd.Nr. 8; BVerwG vom 9.3.1993 - Az. 4 B 38/93, ; so auch Simon/Busse, a.a.O., Rd.Nr. 382).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - 8 A 4840/05

    Einbahnstraßenregelung in Bad Honnef (sog. Karreelösung) ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße eine das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigende Gefahrenlage im Hinblick auf die durch § 45 StVO geschützten Rechtsgüter darstellt und die Befürchtung nahe liegt, dass ohne eine gefahrenmindernde Tätigkeit der Straßenverkehrsbehörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dort Schadensfälle eintreten können (OVG Münster, Urt. v. 6.12.2006 - 8 A 4840/05 -, juris).
  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Ausnahmen von diesem Grundsatz haben sich herausgebildet für die Konstellation, in denen der Bebauungsplan eine schützenswerte (Wohn-)Nutzung und zugleich eine störende (etwa Straßen-)Nutzung festsetzt und zur Konfliktbewältigung etwa Lärmschutzmaßnahmen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB festsetzt (vgl. hierzu etwa OVG NRW, a.a.O., Rd.Nr. 6 bis 8; BVerwG vom 2.11.1988 - Az. 4 B 157/88), weil derartige Regelungen Ausprägungen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots enthalten.
  • VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225

    Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen baurechtlichen Rechtsprechung, dass dem geltenden Recht ein Anspruch des Einzelnen (gegen die planende Gemeinde) auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich fremd ist (vgl. hierzu jüngst BayVGH vom 7.4.2011 - Az. 1 ZB 09.225, insbesondere Rd.Nr. 11; OVG NRW vom 28.3.2000 - Az. 10 A 5607/99; BVerwG vom 30.3.1995 - Az. 4 B 48/95, . So auch Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 66 Rd.Nr. 343 ff.).
  • VGH Hessen, 19.10.1993 - 2 UE 1976/90

    Anwendbarkeit des BauGB § 125 Abs 2 auf landesrechtliches Wegerecht; Bindung der

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Zwar kann die Rechtswidrigkeit des straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsaktes sich aus einem Verstoß gegen die rechtsatzmäßige Verbindlichkeit des Bebauungsplans (vgl. hierzu: BVerwG vom 1.11.1974 - Az. IV C 38.71 und etwa HessVGH vom 19.10.1993 - Az. 2 UE 1976/90, , jeweils zum Verstoß einer straßenrechtlichen Widmung gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans, auf den hier streitgegenständlichen straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsakt jedoch übertragbar) ergeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 10 A 5607/99

    Verpflichtung zur Herstellung einer in einem Bebauungsplan längs der Bahntrasse

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen baurechtlichen Rechtsprechung, dass dem geltenden Recht ein Anspruch des Einzelnen (gegen die planende Gemeinde) auf Vollziehung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich fremd ist (vgl. hierzu jüngst BayVGH vom 7.4.2011 - Az. 1 ZB 09.225, insbesondere Rd.Nr. 11; OVG NRW vom 28.3.2000 - Az. 10 A 5607/99; BVerwG vom 30.3.1995 - Az. 4 B 48/95, . So auch Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 66 Rd.Nr. 343 ff.).
  • OVG Berlin, 15.09.1994 - 2 S 24.94

    Planerische Ausweisung; Innerstädtischer Grünzug; Allgemeininteressen;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2012 - AN 10 K 11.01566
    Ansonsten besteht für die ausnahmsweise Annahme einer drittschützenden Wirkung der Grundsatz, dass sich die dritt- bzw. nachbarschützende Funktion einer Bebauungsplanfestsetzung aus dem Bebauungsplan und/oder seiner Begründung eindeutig ergeben muss oder sonstige Hinweise auf einen derartigen Regelungswillen des Plangebers bestehen müssen (vgl. hierzu instruktiv etwa OVG Berlin vom 15.9.1994 - Az. 2 S 24.94, insbesondere Rd.Nr. 8; BVerwG vom 9.3.1993 - Az. 4 B 38/93, ; so auch Simon/Busse, a.a.O., Rd.Nr. 382).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 4 B 48.95
  • OLG München, 06.07.2012 - 4 Ws 118/12

    Strafvollzugssache: Einstellungsurteil in Antragsverfahren auf gerichtliche

    Ein solches Befassungsverbot ergibt sich vorliegend aus dem in § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG enthaltenen Grundsatz, dass während der Rechtshängigkeit die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden kann (VG Ansbach Urteil vom 26.3.2012, Aktenzeichen: AN 10 K 11.01566 Rdn. 17 zit. nach juris).
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