Rechtsprechung
   VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3208
VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832 (https://dejure.org/2016,3208)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832 (https://dejure.org/2016,3208)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - AN 9 K 14.01832 (https://dejure.org/2016,3208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei beidseitigen Abstandsflächenverstößen und Atypik bei Abweichung vom Abstandsflächenrecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Bei der Zulassung einer Abweichung von einer dem Nachbarschutz dienenden Vorschrift des Bauordnungsrechts kann der Nachbar nicht nur eine ausreichende Berücksichtigung seiner Interessen beanspuchen, sondern ist er auch dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Abweichung aus einem anderen Grunde objektiv rechtswidrig ist (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 17).

    Diese kann sich etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 16; B.v. 22.9.2006 - 25 ZB 01.1004 - juris Rn. 4; B.v. 20.11.2014 - 2 CS 14.2199 - juris Rn. 4).

    Mit der Verpflichtung zur Würdigung nachbarlicher Interessen verlangt das Gesetz - wie bei dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme - eine Abwägung zwischen den für das Vorhaben sprechenden Gründen und den Belangen des Nachbarn (BayVGH, B. v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 17).

    Es ist stets auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist (BayVGH, B. v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    In dessen Rahmen sind neben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften die Anforderungen des Abstandsflächenrechts nur zu prüfen, soweit Abweichungen nach Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO beantragt wurden (vgl. BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, Rn. 33, juris).

    Bei Abweichungen von den Abstandsflächenanforderungen muss sich die Bauaufsichtsbehörde auch ein Gesamtbild der von dem Vorhaben in Anspruch genommenen Abweichungen gemacht haben (vgl. BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, Rn. 38, juris).

    Die Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung in Bezug auf eine konkret beantragte Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nur in den Blick zu nehmen, welche sonstigen Abweichungen von den Anforderungen des Abstandsflächenrechts in Richtung auf das betreffende Nachbargrundstück außerdem beantragt und erteilt wurden (BayVGH, U.v. 29.10.2015, a. a. O., Rn. 39, juris).

  • VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530

    Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Die Atypik muss sich aus einer grundstücksbezogenen Zwangslage, aus einer besonderen städtebaulichen Situation ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris Rn. 3).

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht ausnahmslos, und kann insbesondere in speziellen Situationen, in denen sich die Belichtungsverhältnisse nicht verschlechtern und der bisherige Bestand der historischen Genehmigungssituation geschuldet ist, der Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächen ausnahmsweise nicht entgegenstehen (vgl. BayVGH, B. v. 20.11.2014 - 2 CS 14.2199 - juris Rn. 7; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640

    Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Von Bedeutung ist bei der Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Atypik insbesondere, ob eine sinnvolle Ausnutzung des Baugrundstücks unter Beachtung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO unmöglich oder unzumutbar ist (BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris Rn. 16).

    Eine sinnvolle Ausnutzung des Vorhabensgrundstücks bzw. Anpassung des Bestandes an zeitgemäße Wohnbedürfnisse erscheint unter Beachtung der Anforderungen des Art. 6 Abs. 5 BayBO insoweit kaum möglich und zumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2011 - 15 CS 11.1640 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 2 CS 14.2199

    Beschwerde; Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Atypik;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Diese kann sich etwa aus einem besonderen Grundstückszuschnitt, einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung auf dem Bau- oder dem Nachbargrundstück oder einer besonderen städtebaulichen Situation, wie der Lage des Baugrundstücks in einem historischen Ortskern, ergeben (BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 16; B.v. 22.9.2006 - 25 ZB 01.1004 - juris Rn. 4; B.v. 20.11.2014 - 2 CS 14.2199 - juris Rn. 4).

    Dieser Grundsatz gilt zwar nicht ausnahmslos, und kann insbesondere in speziellen Situationen, in denen sich die Belichtungsverhältnisse nicht verschlechtern und der bisherige Bestand der historischen Genehmigungssituation geschuldet ist, der Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächen ausnahmsweise nicht entgegenstehen (vgl. BayVGH, B. v. 20.11.2014 - 2 CS 14.2199 - juris Rn. 7; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris).

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 25 CS 07.940

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Jedoch kann sich die zu fordernde atypische Situation auch aus städteplanerischen Erwägungen im Form eines "städtebaulichen Konzepts" (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2001 - 2 CS 00.3283 - juris Rn. 18) oder aus bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - 25 CS 07.940 - juris Rn. 12).

    Wenngleich die Festsetzung mangels eindeutiger Bestimmung der einzuhaltenden Abstandsflächentiefe nicht von der Geltung des Art. 6 Abs. 4, 5 BayBO dispensiert, so ist das darin zum Ausdruck kommende städtebauliche Konzept im Rahmen der Abweichung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2007 - 25 CS 07.940 - juris Rn. 12).

  • OVG Berlin, 11.02.2003 - 2 B 16.99

    Nachbarklage; Rechtsnatur des Vorbescheids; "richtiger" Drittrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt dabei nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den jetzt erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (vgl. VG München, B. v. 2.1.2014 - M 8 SN 13.5141 - juris Rn. 43 mit Verweis auf BerlOVG v. 11.2.2003 - 2 B 16.99 - juris; OVG NRW v. 24.4.2001 - 10 A 1402/98 - juris; NdsOVG v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 - juris).

    Bei der vorgefundenen städtebaulichen Situation hat insoweit außer Betracht zu bleiben, welche Abstandsverstöße zeitlich vorgingen oder ob die nachbarliche Bebauung Bestandsschutz genießt (vgl. OVG Berlin, U.v. 11.2.2003, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 09.02.2015 - 15 ZB 12.1152

    Nachbarklage; Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen; Verletzung

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Die Auffassung, wonach bei der Abweichung/Befreiung von nachbarschützendem Recht - hier: von Art. 6 BayBO - jeder Verstoß zur Rechtsverletzung des betroffenen Nachbarn führen soll, ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes teleologisch zu reduzieren (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015 - 15 ZB 12.1152 - juris Rn. 17).

    Als Maßgabe für die Überprüfung reicht aus, dass die Abweichung von der Einhaltung nachbarschützender abstandsflächenrechtlicher Bestimmungen die Rechte des betroffenen Nachbarn auch und schon, andererseits aber nur dann verletzt, wenn im Einzelfall die spezifischen objektiven Voraussetzungen für die Annahme eines atypischen Sonderfalls fehlen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2015, a. a. O.).

  • VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 9 K 10.02288

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften; atypische Situation; keine Verletzung

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    Die am 9. November 2010 erhobene Klage der Kläger zu 1) bis 3) wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 23. März 2011 ab (AN 9 K 10.02288).

    Ob gegenüber den Klägern als Erbengemeinschaft bereits ein rechtskräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. März 2011 (AN 9 K 10.02288) besteht, das das identische Bauvorhaben zum Gegenstand hatte, kann dahingestellt bleiben.

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832
    In dicht bebauten innerstädtischen Bereichen kann eine atypische Situation vorliegen, wenn jedwede bauliche Veränderung der historischen Bausubstanz geeignet ist, eine Abstandsflächenüberschreitung auszulösen (vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung

  • VGH Bayern, 23.05.2005 - 25 ZB 03.881

    Zulassungsantrag, Begründungsfrist, Fristversäumnis durch Vertreter des

  • BVerfG, 26.06.1985 - 1 BvR 588/84

    Baurecht - Werbeanlagen - Verunstalten - Beschwerdehoheit - Rechtsklarheit -

  • VGH Bayern, 22.09.2006 - 25 ZB 01.1004
  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 2 CS 15.1792

    Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

  • VGH Bayern, 13.03.2002 - 2 CS 01.1506
  • VGH Bayern, 05.01.2016 - 1 ZB 15.606

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Errichtung einer Doppelhaushälfte

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 ZB 12.671

    Gebot der Rücksichtnahme; Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften

  • VG Ansbach, 26.06.2014 - AN 9 S 14.00658

    Befreiung von Baugrenze; Bauweise; Abweichung; Atypik

  • VG Ansbach, 20.04.2010 - AN 3 K 10.00147

    (Kein) Abwehrrecht des Nachbarn, der selbst zu Lasten des Bauherrn dessen

  • VGH Bayern, 21.02.2001 - 2 CS 00.3283
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 10 A 1402/98

    Steht ein eigener Abstandflächenverstoß einer Nachbarklage entgegen?

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

  • VG München, 02.01.2014 - M 8 SN 13.5141

    Nachbareilantrag; Abweichung von Abstandsflächen; Atypik; wechselseitiger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht