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   VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767, AN 9 S 08.00766   

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https://dejure.org/2008,74048
VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767, AN 9 S 08.00766 (https://dejure.org/2008,74048)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767, AN 9 S 08.00766 (https://dejure.org/2008,74048)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. August 2008 - AN 9 K 08.00767, AN 9 S 08.00766 (https://dejure.org/2008,74048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abstandsflächen; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Rücksichtnahmegebot im unbeplanten Innenbereich; Zulassung einer Abweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Das Rücksichtnahmegebot geht im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB insofern im Begriff des "Einfügens" auf (grundlegend hierzu BVerwG vom 13.3.1981, DVBl 1981 S. 928; s. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl., § 31 RdNrn. 77 f.).

    Es kann umso mehr Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zu Gute kommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, umso weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit seinem Vorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG vom 13.3.1981, DVBl 1981 S. 928).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Nachbarn des Bauherrn nur dann erfolgreich gegen eine Baugenehmigung vorgehen, wenn die Baugenehmigung nicht nur objektiv rechtswidrig ist, sondern diese Rechtswidrigkeit auch auf der Verletzung von Normen beruht, die subjektiv dem Schutz des Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Normen, vgl. nur BVerwG vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, § 42 RdNrn. 98 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    In einem unbeplanten Gebiet mit teils offener, teils geschlossener Bebauung sind regelmäßig beide Bauweisen planungsrechtlich zulässig (BVerwG vom 11.3.1994, NVwZ 1994 Seite 1008).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Das bedeutet allerdings auch, dass das Rücksichtnahmegebot grundsätzlich nur verletzt sein kann, wenn sich ein Vorhaben bereits objektiv-rechtlich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt (BVerwG vom 11.1.1999, DÖV 1999 S. 559).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Wer selbst auf seinem Grundstück - das gilt ebenso für den Rechtsvorgänger - ein Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gebaut hat, kann billigerweise nicht die Einhaltung der ihn schützenden Abstandsflächenvorschriften und die Aufhebung einer unter Verletzung des Abstandsflächenrechts ergangenen Baugenehmigung erreichen, sondern muss dulden, dass an seine Grenze unmittelbar angebaut wird (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 18.11.2002, BauR 2003 S. 1203; OVG Thüringen vom 5.10.1999, BauR 2000 S. 869, OVG Niedersachsen vom 30.3.1999, BauR 1999 S. 1163; BayVGH vom 19.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 564).
  • OVG Thüringen, 05.10.1999 - 1 EO 698/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nachbar;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Wer selbst auf seinem Grundstück - das gilt ebenso für den Rechtsvorgänger - ein Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gebaut hat, kann billigerweise nicht die Einhaltung der ihn schützenden Abstandsflächenvorschriften und die Aufhebung einer unter Verletzung des Abstandsflächenrechts ergangenen Baugenehmigung erreichen, sondern muss dulden, dass an seine Grenze unmittelbar angebaut wird (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 18.11.2002, BauR 2003 S. 1203; OVG Thüringen vom 5.10.1999, BauR 2000 S. 869, OVG Niedersachsen vom 30.3.1999, BauR 1999 S. 1163; BayVGH vom 19.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 564).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Wer selbst auf seinem Grundstück - das gilt ebenso für den Rechtsvorgänger - ein Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gebaut hat, kann billigerweise nicht die Einhaltung der ihn schützenden Abstandsflächenvorschriften und die Aufhebung einer unter Verletzung des Abstandsflächenrechts ergangenen Baugenehmigung erreichen, sondern muss dulden, dass an seine Grenze unmittelbar angebaut wird (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 18.11.2002, BauR 2003 S. 1203; OVG Thüringen vom 5.10.1999, BauR 2000 S. 869, OVG Niedersachsen vom 30.3.1999, BauR 1999 S. 1163; BayVGH vom 19.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 564).
  • VGH Bayern, 19.04.1994 - 2 CS 94.755
    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Wer selbst auf seinem Grundstück - das gilt ebenso für den Rechtsvorgänger - ein Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gebaut hat, kann billigerweise nicht die Einhaltung der ihn schützenden Abstandsflächenvorschriften und die Aufhebung einer unter Verletzung des Abstandsflächenrechts ergangenen Baugenehmigung erreichen, sondern muss dulden, dass an seine Grenze unmittelbar angebaut wird (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 18.11.2002, BauR 2003 S. 1203; OVG Thüringen vom 5.10.1999, BauR 2000 S. 869, OVG Niedersachsen vom 30.3.1999, BauR 1999 S. 1163; BayVGH vom 19.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 564).
  • VGH Bayern, 10.12.2001 - 20 ZS 01.2775

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung; Zulässigkeit einer Grenzbebauung;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist dieser Vorrang des Planungsrechts auch nicht durch das zusätzliche Erfordernis eines "städtebaulichen Ordnungssystems" einzuschränken (vgl. BayVGH vom 26.1.2000, BayVBl 2001 S. 628; BayVGH vom 10.12.2001, NVwZ-RR 2002 S. 259), womit sich eine Erörterung der Frage, ob der Umgebung des Bauvorhabens der Beigeladenen ein solches Ordnungssystem zu entnehmen ist, jedenfalls erübrigen würde.
  • VGH Bayern, 22.10.2002 - 26 ZB 00.2571
    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2008 - AN 9 K 08.00767
    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung ist zudem immer dann ausgeschlossen, wenn durch den neuerlichen Grenzanbau bodenrechtlich absolut unhaltbare Zustände ausgelöst würden (vgl. BayVGH vom 22.10.2002, Az. 26 ZB 00.2571 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2000 - 26 CS 99.2723

    Gebäudehöhen bei Grenzbebauung)

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