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   VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462   

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https://dejure.org/2001,23035
VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462 (https://dejure.org/2001,23035)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462 (https://dejure.org/2001,23035)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - AN 4 K 00.01462 (https://dejure.org/2001,23035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Geburtshauses; Gerichtliche Nachprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen im Gewerbeaufsichtsrecht; Schutzzweck des Gewerbeaufsichtsrechts; Verhältnis von Privatkrankenanstalten und Privatentbindungsanstalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.10.1984 - 1 C 36.83

    Dialysestation - Praxisgemeinschaft - Ambulant - Erlaubnispflicht -

    Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462
    Vielmehr ist Schutzzweck des § 30 GewO der Schutz der Allgemeinheit und der Betroffenen vor den Gefahren, die sich gerade aus der Eingliederung der Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge mit seinen typischen Gefahrensituationen (z.B. besondere Infektionsgefahren) ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1984, GewArch 1985, 58) bzw. der Schutz von den Gefahren, die ganz allgemein die nicht ordnungsgemäße Führung, Einrichtung oder Lage einer solchen Einrichtung für andere mit sich bringen kann (vgl. BVwerG, Urteil vom 9. Februar 1967, GewArch 1967, 164).

    Ferner ist mangels einer gesetzlichen Definition der in § 30 GewO verwendete Typen von Einrichtungen (diese wurden zeitweise sämtlich und unterschiedslos als Kliniken bezeichnet, vgl. Neubekanntmachung vom 1. Januar 1987, BGBl 1 S. 425, geändert erst mit Wirkung vom 1. Juli 1990 durch das o.g. Gesetz vom 28. Juni 1990 - Drittes Rechtsbereinigungsgesetz -, ohne dass dies für die Auslegung der heute gültigen Begriffe entscheidende Argumente liefern würde) in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 1984, GewArch 1985, 58, worin das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der Privatkrankenanstalt zu definieren hatte, davon auszugehen, dass § 30 GewO auch bezüglich der Privatentbindungsanstalt auf die Vorstellung verweisen will, die in der sozialen Wirklichkeit mit diesem Begriff verbunden sind.

  • SG Frankfurt/Main, 27.03.2000 - S 25 KR 3954/97
    Auszug aus VG Ansbach, 31.05.2001 - AN 4 K 00.01462
    Demgemäß hat das SG Frankfurt in seinen von Klägerseite zitierten rechtskräftigen Urteilen vom 27. März 2000, Az.: S 25 Kr 3954/97 und S 25 Kr 4212/97, in denen es um die Vergütung der Geburtshausgebühren durch die gesetzlichen Krankenkassen gem. § 107 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ging, ausgeführt: "Im HebG hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass bei der Geburtshilfe die ärztliche Betreuung nur an zweiter Stelle steht, die Arbeit der Hebammen aber im Vordergrund".
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