Rechtsprechung
VG Arnsberg, 02.12.2004 - 14 K 1968/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialhilferechtliche Voraussetzungen des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft; Ausgestaltung des Vorliegens der Sozialhilfeberechtigung; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Einstellung einer in der Vergangenheit gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Eheähnliche Gemeinschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 des Bundessozialhilfegesetzes bilden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus VG Arnsberg, 02.12.2004 - 14 K 1968/04
Eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 Satz 1 BSHG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.93 -, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, 2802 ff. = Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1995, 865 f = Zeitschrift für Familienrecht (FamRZ) 1995, 1352 f, der sich das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, nur dann vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus geht und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen. - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus VG Arnsberg, 02.12.2004 - 14 K 1968/04
vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01 - und - 1 BvF 2/01 -, in: NJW 2002, 2543 ff = FamRZ 2002, 1169 ff.
- SG Dortmund, 14.07.2005 - S 29 AS 211/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Er beruft sich im Wesentlichen auf den Inhalt des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 02.12.2004, Aktenzeichen: 14 K 1968/04 und den seines gegenüber dem T erteilten Widerspruchsbescheides vom 02.06.2004.