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VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 1 M 08.622 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenerinnerung; Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts; keine ursächliche Mitwirkung an der Erledigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 1 M 08.622
Da das Kostenfestsetzungsverfahren ein von der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren darstellt, entscheidet das Gericht über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH vom 6.3.2006 NJW 2006, 1990; BayVGH vom 19.1.2007 Az. 24 C 06.2426). - VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268
Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die …
Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 1 M 08.622
Da das Kostenfestsetzungsverfahren ein von der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren darstellt, entscheidet das Gericht über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde (BayVGH vom 6.3.2006 NJW 2006, 1990; BayVGH vom 19.1.2007 Az. 24 C 06.2426). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 E 10310/07
Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Erledigungsgebühr; Erledigung, …
Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 1 M 08.622
Auf die Qualität der Mitwirkung kommt es dabei nicht an, entscheidend ist der Erfolg, also die - nicht nur unwesentlich - (Mit-) Ursächlichkeit für die Erledigung (OVG Sachsen-Anhalt vom 21.2.2006 Az. 2 O 223/05; ebenso OVG RhPf vom 18.04.2007 DÖV 2007, 621). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05
Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts
Auszug aus VG Augsburg, 03.06.2008 - Au 1 M 08.622
Auf die Qualität der Mitwirkung kommt es dabei nicht an, entscheidend ist der Erfolg, also die - nicht nur unwesentlich - (Mit-) Ursächlichkeit für die Erledigung (OVG Sachsen-Anhalt vom 21.2.2006 Az. 2 O 223/05; ebenso OVG RhPf vom 18.04.2007 DÖV 2007, 621).