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   VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109   

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VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109 (https://dejure.org/2010,71714)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109 (https://dejure.org/2010,71714)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. März 2010 - Au 5 K 09.30109 (https://dejure.org/2010,71714)
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  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Denn die Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG, mit der zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden, vermittelt dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43/07 InfAusIR 2008, 474).

    Es ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07) sich auch eine allgemeine Gefahr, die von einem bewaffneten Konflikt für eine Vielzahl von Zivilpersonen ausgeht, individuell so verdichten kann, dass sie eine erhebliche individuelle Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG darstellt und damit die Voraussetzungen dieser Vorschrift und des Art. 15 Buchstabe c der Richtlinie erfüllt.

    Die Gewalttaten, die deutlich unterhalb der Schwelle eines Bürgerkrieges liegen, erreichen auch das vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juni 2008 (Az. 10 C 43.07) vorausgesetzte Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit nicht.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a. F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a. a. O.).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 (C-465/07) steht dazu nicht im Widerspruch.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Das wäre dann der Fall, wenn er im Irak einer extremen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit den Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie im Einklang (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).
  • VG Saarlouis, 12.08.2008 - 2 K 122/08

    Rückkehrgefahren für irakischen Staatsangehörigen yezidischer

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Den Auskünften ist zu entnehmen, dass einerseits zwar landesweit Übergriffe auf Yeziden stattfinden, aus der Anschlagsdichte aber nicht auf eine Verfolgungsgefahr für jeden einzelnen Yeziden geschlossen werden kann (vgl. dazu VG Saarland vom 12.8.2008 Az. 2 K 122/08).
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 14 K 09.30354

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden,

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Bezug nehmend die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. Februar 2010 (Az. AN 14 K 09.30354) kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine Gruppenverfolgung der Religionsgruppe der Yeziden in der Heimat des Kläger, die zum Hauptsiedlungsgebiet der Yeziden zählt, stattfindet.
  • VG München, 25.11.2009 - M 16 K 09.50336

    Irak; Asylerstverfahren; Yezide

    Auszug aus VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 5 K 09.30109
    Diese durch das Bundesverwaltungsgericht festgelegten Anforderungen an eine Gruppenverfolgung erfüllt die Situation in der Heimat des Klägers gegenüber yezidischen Religionszugehörigen nicht, insbesondere auch weil die Heimat des Klägers (Distrikt ... ) zur Provinz ... und somit zum Hauptsiedlungsgebiet der Yeziden gehört (vgl. hierzu VG München vom 25.11.2009 M 16 K 09.50336).
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