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VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ugandische Staatsangehörige;Antrag auf einstweilige Anordnung;Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht;Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
In diesem Sinne hat die Rechtsprechung als Vorwirkung einer bevorstehenden Eheschließung einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung angenommen, wenn eine Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG vom 4.5.1971, BVerfGE 31, 58 (67 ff.); E. vom 30.11.1982, BVerfGE 62, 323 (329); E. vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1 (42), std. - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
In diesem Sinne hat die Rechtsprechung als Vorwirkung einer bevorstehenden Eheschließung einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung angenommen, wenn eine Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG vom 4.5.1971, BVerfGE 31, 58 (67 ff.); E. vom 30.11.1982, BVerfGE 62, 323 (329); E. vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1 (42), std. - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
In diesem Sinne hat die Rechtsprechung als Vorwirkung einer bevorstehenden Eheschließung einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung angenommen, wenn eine Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen unmittelbar bevorsteht und sonst durch eine Abschiebung die aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützte Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG vom 4.5.1971, BVerfGE 31, 58 (67 ff.); E. vom 30.11.1982, BVerfGE 62, 323 (329); E. vom 12.5.1987, BVerfGE 76, 1 (42), std.
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Im Übrigen entspricht das vorgelegte Attest eines Allgemeinarztes auch nicht den Mindestanforderungen an ein fachärztliches Attest (BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 17/07; BayVGH vom 19.2.2010 Az. 10 CE 10.379). - EGMR, 07.10.2004 - 33743/03
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Weitere inlandsbezogene Abschiebungshindernisse nach deutschem Recht wie eine Suizidgefahr bzw. Reiseunfähigkeit können in einer Art. 3 EMRK angemessenen Weise dadurch ausgeschlossen werden, dass der abschiebende Staat konkrete Maßnahmen zur Verhinderung eines Selbstmords trifft (vgl. EGMR vom 7.10.2004, Az. 33743/03, Dragan u. a./ Deutschland, NVwZ 2005, S. 1043 ff.). - OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (ausführlich OVG Hamburg vom 4.4.2007, Az. 3 Bs 28/07, juris, RdNr. 8): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen. - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim vom 13.11.2001, InfAuslR 2002, S. 228 ff.). - VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Solange es daran fehlt, ist ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht (ebenso: BayVGH vom 27.2.2008 Az. 19 CS 08.216). - VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 CE 07.2403
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Ob eine Krankheit im Herkunftsland behandelt werden kann, könnte dagegen allenfalls ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis darstellen (BayVGH vom 9.10.2007 Az. 24 CE 07.2403). - VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
Auszug aus VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590
Im Übrigen entspricht das vorgelegte Attest eines Allgemeinarztes auch nicht den Mindestanforderungen an ein fachärztliches Attest (BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 17/07; BayVGH vom 19.2.2010 Az. 10 CE 10.379).