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   VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319   

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VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319 (https://dejure.org/2011,60095)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319 (https://dejure.org/2011,60095)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - Au 5 K 11.30319 (https://dejure.org/2011,60095)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Verfahrens entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).

    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).

    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit dem Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie in Einklang (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Aufgrund der Tatsache, dass insgesamt seit Frühsommer 2007 die Zahl der sicherheitsrechtlichen Vorfälle im Irak um ca. 80 % abgenommen hat, ist eine Gruppenverfolgung von Yeziden zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen (so auch BayVGH vom 28.12.2010 Az. 13 a ZB 10.30400; BayVGH vom 27.6.2011 Az. 20 ZB 11.30204).

    Dem Kläger droht auch bei einer Rückkehr in die Provinz ... nach derzeitiger Sicherheitslage keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben i.S.d. § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG (vgl. BayVGH v. 28.12.2010 Az: 13a ZB 10.30400).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogrammes - ferner eine bestimmte Verfolgungsdichte voraus, die die Regelvermutung eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nicht staatliche Akteure übertragbar (BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Damit in einem solchen Fall der Ausländer nicht "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde", wären (auch) die Verwaltungsgerichte verpflichtet, ungeachtet der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, dem Ausländer Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Verfassungsrechtlich komme es nämlich mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG nur auf den Schutz vor Abschiebung in eine unmittelbar drohende extreme Gefahrensituation an, nicht aber auf Folgewirkungen im Hinblick auf eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts wie etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Denn die zur Vermeidung verfassungswidriger Verhältnisse gebotene Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG knüpft nicht an die Gründe an, aufgrund derer ein Erlass erforderlich ist, sondern an die von ihm ausgehende Schutzwirkung (vgl. OVG LSA vom 30.3.2005 Az. 4 B 9/05.A).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Eine Gruppenverfolgung setzt voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gegenwärtig sein muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (BVerfG vom 23.1.1991 Az. 2 BvR 902/85).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 05.12.2011 - Au 5 K 11.30319
    Da nach Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26 a AsylVfG alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg einreisender Asylbewerber von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg - wie hier - nicht im Einzelnen bekannt ist (BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 49).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

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