Rechtsprechung
   VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405, Au 6 K 08.1406, Au 6 K 08.1407   

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https://dejure.org/2009,73767
VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405, Au 6 K 08.1406, Au 6 K 08.1407 (https://dejure.org/2009,73767)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405, Au 6 K 08.1406, Au 6 K 08.1407 (https://dejure.org/2009,73767)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - Au 6 K 08.1405, Au 6 K 08.1406, Au 6 K 08.1407 (https://dejure.org/2009,73767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kurbeitragsrecht; Aufenthalt zu Kur- und Erholungszwecken; keine Befreiung trotz Schwerbehindertenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1987 (9 C 266/86) kann eine sog. tatsächliche Vermutung im Rahmen der Beweiswürdigung schon dann als entkräftet angesehen werden, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass andere Abläufe oder Tatsachen als die erfahrungsgemäßen oder indizierten in Betracht kommen.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 35.81

    Voraussetzungen einer Sperrfristanordnung - Kriterien für die Annahme der

    Auszug aus VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405
    Letztlich kann auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1982 (3 C 35/81) eine tatsächliche Vermutung durch einen besonders begründeten Tatsachenvortrag widerlegt werden.
  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239

    Kurbeitrag auch für Begleitpersonen eines Patienten

    Auszug aus VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 2006 (4 B 05.3239) liegt bei einem Aufenthalt zu Kur- und Erholungszwecken ein Verweilen vor, um die angebotenen Kurmittel (auch ein besonderes reizvolles Klima) in der Absicht zu nutzen, die Gesundheit zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen oder auch nur nachhaltig auszuspannen.
  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405
    Ergänzend hat hierzu der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 4. Mai 2006 (4 BV 06.341) entschieden, dass die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für einen Kuraufenthalt nur durch einen Sachverhalt gelingen kann, der einen beitragspflichtigen Aufenthaltszweck ausschließt.
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