Rechtsprechung
VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Irak; Erstantrag; Sunnitin aus ...; kurdische Volkszugehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
Folglich bedarf die Klägerin keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).Denn sollte der ihr infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so könnte sie unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
2.3.2.1 Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2009 (C 465/07) setzt zwar das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung der subsidiären Schutz suchenden Person nach Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG nicht voraus, dass diese Person beweist, dass sie auf Grund von ihrer persönlichen Situation innewohnenden Umständen spezifisch betroffen ist. - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 15.05).
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
Auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG ist an diesen für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben festzuhalten (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder abzielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr der eigenen Betroffenheit entsteht (BVerwG vom 5.7.1994 Az. 9 C 158.94; BVerwG vom 18.7.2006 Az. 1 C 15.05). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2010 - Au 5 K 09.30136
Das wäre dann der Fall, wenn sie im Irak einer extremen Gefahr dergestalt ausgesetzt wäre, dass sie im Falle seiner Abschiebung dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a.F.).
- VG Würzburg, 24.01.2012 - W 4 K 11.30070
Irakischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit sunnitischen Glaubens
Nach allem kann das Gericht nicht die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erkennen (so auch VG Kassel vom 2.9.2009 Az. 3 K 926/08.KS.A, zu einem kurdischen Volkszugehörigen aus Arbil, sowie VG Augsburg vom 8.3.2010 Az. Au 5 K 09.30136, zu einem kurdischen Volkszugehörigen aus Sulaimaniya - alle juris). - VG Würzburg, 24.01.2012 - W 4 K 10.30352
Irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit sunnitischen Glaubens
Nach allem kann das Gericht nicht die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erkennen (so auch VG Kassel vom 2.9.2009 Az. 3 K 926/08.KS.A, zu einem kurdischen Volkszugehörigen aus Arbil, sowie VG Augsburg vom 8.3.2010 Az. Au 5 K 09.30136, zu einem kurdischen Volkszugehörigen aus Sulaimaniya - alle juris).