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   VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381   

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https://dejure.org/2012,24795
VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381 (https://dejure.org/2012,24795)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381 (https://dejure.org/2012,24795)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - Au 6 K 11.1381 (https://dejure.org/2012,24795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger; Planrechtfertigung; Planungsleitsätze; planungsrechtliche Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Darüber hinaus hat das planungsrechtliche Abwägungsgebot drittschützenden Charakter, soweit private Belange betroffen sind, die als Teil des Abwägungsmaterials berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/278 f., RdNr. 448 m. w. N.).

    Erfüllt das Planfeststellungsvorhaben dieses Gemeinwohlerfordernis, steht die Zulässigkeit der Enteignung privater Grundstücksflächen dem Grunde nach fest (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/177 RdNr. 182).

    Er besagt lediglich, dass es dem Gesetzgeber vorbehalten ist, zu bestimmen, für welche Vorhaben und unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke eine Enteignung zulässig sein soll (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/298 RdNr. 509).

    Nicht erforderlich ist, dass eine geplante Maßnahme erst unausweichlich ist, sondern es genügt, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, weil ein Bedarf besteht, der die Maßnahme erforderlich macht (vgl. BVerwG vom 26.4.2007 Az. 4 C 12.05 BVerwGE 128, 358/372 RdNr. 44; vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/177 RdNr. 182).

    Nicht jedes übergangene oder unterbewertete öffentliche Interesse ist von solchem Gewicht, dass es in der nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1GG gebotenen Gesamtbilanz zu Lasten des Enteignungsunternehmens durchschlägt (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/298 f.).

    Dem Eigentum kommt in der Abwägung mit anderen öffentlichen und privaten Belangen ein besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/177 f. RdNr. 184).

    Die gerichtliche Abwägungskontrolle beschränkt sich dann auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde das Anliegen des Klägers, vom Zugriff auf sein Eigentum verschont zu bleiben, ohne Abwägungsfehler hinter die für das Vorhaben ins Feld geführten Belange zurückgesetzt hat (vgl. BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/184 RdNr. 213).

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Auch ist das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (BVerwG vom 21.12.2005 Az. 9 A 12/05 RdNr. 22; vom 9.7.2003 Az. 9 A 54/02 RdNr. 20).

    Allerdings ist die Frage des zumutbaren Umwegs jedenfalls dann in die Abwägung mit einzustellen, wenn die Beeinträchtigungen insoweit nicht von vorneherein nur geringfügig sind (BVerwG vom 9.7.2003 a.a.O. RdNr. 20).

    Anlieger werden durch eine Verschlechterung der für ihre Grundstücke bestehenden Verkehrsverhältnisse in aller Regel nicht in ihren Rechten verletzt, das Gesetz räumt ihnen hiergegen keinen Vertrauensschutz ein; ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. auch VG München vom 13.7.2010 Az. M 2 K 09.1154 RdNr. 49; BVerwG vom 21.12.2005 Az. 9 A 12/05 RdNr. 22; vom 9.7.2003 Az. 9 A 54/02 RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 8 ZB 06.2667
    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Die Klagebefugnis eines Grundeigentümers ist gegeben, wenn sein Grundeigentum unmittelbar vom Vorhaben berührt wird und der Planfeststellungsbeschluss insoweit enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet (BayVGH vom 25.7.2007 Az. 8 ZB 06.2667 RdNr. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 42, RdNr. 112).

    Damit kann ein Grundeigentümer, dessen Eigentum in Anspruch genommen wird, alle objektiv-rechtlichen Verstöße der Planung, die zu ihrer Rechtswidrigkeit führen, geltend machen (BayVGH vom 25.7.2007 a.a.O.).

    Als Nachbarn eines Vorhabens können nicht unmittelbar eigentumsbetroffene Kläger eventuelle Rechtsverstöße des Planfeststellungsbeschlusses nur insoweit rügen, als diese ihre subjektiv-öffentlichen (nachbarrechtlichen) Rechte verletzen (BayVGH vom 25.7.2007 a.a.O. RdNr. 7).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Die Alternativenprüfung ist aber in der fachplanerischen Abwägung, die auch die Naturschutzbelange und den Vergleich der Eingriffsintensität verschiedener Trassenvarianten umfasst, vorzunehmen (vgl. hierzu etwa BVerwG vom 7.3.1997 Az. 4 C 10/96 RdNrn. 17 ff; BayVGH vom 12.12.2000 Az. 8 A 99.40067; VG München vom 26.9.2000 Az. M 2 K 97.2071 RdNr. 56).

    Vielmehr wird dem Vorhabenträger mit dieser Regelung aufgegeben, aus dem Kreis der mit einem Eingriff definitionsgemäß verbundenen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft diejenigen zu unterlassen, die vermeidbar sind (BVerwG vom 7.3.1997 Az. 4 C 10/96 RdNrn. 17 ff. zu § 8 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz BNatSchG a.F.) Ein konkretes Rangverhältnis für die Abwägung gibt § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG nicht vor (vgl. hierzu BVerwG vom 7.3.1997 a.a.O. RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 30.06.1999 - 8 ZS 99.1296
    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Die Trassenwahl ist grundsätzlich bei der Abwägung zu prüfen (vgl. BayVGH vom 30.6.1999 Az. 8 ZS 99.1296 und 8 C 99.1297).

    Ebenso ist es ihr gestattet, bei ihrer Prüfung von Trassenvarianten Schwerpunkte zu bilden und nach Lage der Dinge weniger geeignete Varianten auch einer weniger intensiven Untersuchung zu unterziehen (BayVGH vom 30.6.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    a) Eine Planrechtfertigung ist gegeben, wenn die Planung nach dem jeweiligen Fachplanungsgesetz vernünftigerweise geboten ist (BayVGH vom 22.11.2011 Az. 8 B 09.2587 RdNr. 39).

    Im Ergebnis ist ein solches Vorhaben dann so zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (BayVGH vom 22.11.2011 a.a.O. RdNr. 42).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Das Abwägungsgebot ist nach der Rechtsprechung erst verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den durch die Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 25.1.1996 Az. 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238/251).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Nicht erforderlich ist, dass eine geplante Maßnahme erst unausweichlich ist, sondern es genügt, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, weil ein Bedarf besteht, der die Maßnahme erforderlich macht (vgl. BVerwG vom 26.4.2007 Az. 4 C 12.05 BVerwGE 128, 358/372 RdNr. 44; vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116/177 RdNr. 182).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Der Planfeststellungsbehörde steht bei der Bewertung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und der Kompensationswirkungen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, der eine entsprechend eingeschränkte gerichtliche Kontrolle korrespondiert (vgl. auch BVerwG vom 21.6.2004 Az. 9 A 28.05 NVwZ 2006, 1161/1165; vom 17.1.2007 Az. 9 C 1/06 ).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381
    Die Verwaltungsgerichte dürfen das Ergebnis nur dann beanstanden, wenn bei der Abwägung die einen Belange gegenüber den anderen unverhältnismäßig zurückgesetzt worden sind (vgl. BVerwG vom 15.1.2004 Az. 4 A 11.02 BVerwGE 120, 1/13).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

  • VG München, 26.09.2000 - M 2 K 97.2071
  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von

  • VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1154

    Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Zufahrtshindernisse;

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 A 99.40067
  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • VGH Bayern, 18.02.2004 - 8 A 02.40093

    Planfeststellung für eine Tankanlage und Rastanlage; Beurteilung der von

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 8 CS 10.303

    Präklusion bei fehlenden Einwendungen des Rechtsvorgängers

  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Zum anderen sind bei der Auslegung der auszulegenden Unterlagen durchaus Wartezeiten in Kauf zu nehmen (näher dazu vgl. VG Augsburg, Urteil vom 11. Juli 2012 - Au 6 K 11.1381 -, juris).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Ein konkretes Rangverhältnis für die Abwägung gibt § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG nicht vor (vgl. BVerwG; Urteil vom 7. März 1997 - 4 C 10/96 -, NVwZ 1997, 914; VG Augsburg, Urteil vom 11. Juli 2012 - Au 6 K 11.1381 -, juris).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71

    Materielle Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    Weiter müssen sie nach dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis unterhalten werden und in einem den technischen Regeln ihrer Straßenklasse und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand sein (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.7.2012 - Au 6 K 11.1381).
  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.70

    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn die Null-Variante, d. h. die Ertüchtigung

    Weiter müssen sie nach dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis unterhalten werden und in einem den technischen Regeln ihrer Straßenklasse und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand sein (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.7.2012 - Au 6 K 11.1381).
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