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   VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605   

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https://dejure.org/2013,24255
VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605 (https://dejure.org/2013,24255)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605 (https://dejure.org/2013,24255)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. August 2013 - Au 5 K 12.1605 (https://dejure.org/2013,24255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Seniorenhotels; qualifizierter Bebauungsplan; Zahl der Vollgeschosse; Befreiungen; Grundzüge der Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 ff.) kann eine bauplanerische Festsetzung bzw. im Einzelfall sogar der gesamte Bebauungsplan wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten, wenn eine Verwirklichung des Bebauungsplans auf Grund grundlegender und dauerhafter Entwicklungen der tatsächlichen Verhältnisse unmöglich geworden ist.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Zweck einer Befreiung ist es, bestimmten Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, die bis zum Erlass der Rechtsnorm nicht oder jedenfalls nicht so vorhersehbar waren (BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - NVwZ 1999, 110).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Eine Wahrung der Grundzüge der Planung kann dagegen nur dann angenommen werden, wenn die Festsetzung, von der abgewichen werden soll, entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber doch - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt, also quasi "isoliert" werden kann (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., § 31 Rn. 14; vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; VGH BW, U.v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - NVwZ-RR 2008, 225).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Mit den Planungsgrundsätzen insbesondere unvereinbar sind Abweichungen von einigem Gewicht, d.h. Abweichungen, bei denen sich unter Berücksichtigung des sich aus den Gesamtumständen ergebenden mutmaßlichen Willens des Satzungsgebers die Annahme aufdrängt, dass sie etwas tangieren, was der Planung unter dem Blickwinkel der städtebaulichen Ordnung wichtig gewesen ist (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76/88 - BVerwGE 85, 66 ff.).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Die zur Funktionslosigkeit führende Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlich eingetretenen Situation muss in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht haben, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, B.v. 17.2.1997 - 4 B 16/97 - NVwZ-RR 1997, 512 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 8 S 1921/06

    Befreiung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Eine Wahrung der Grundzüge der Planung kann dagegen nur dann angenommen werden, wenn die Festsetzung, von der abgewichen werden soll, entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber doch - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt, also quasi "isoliert" werden kann (Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., § 31 Rn. 14; vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; VGH BW, U.v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - NVwZ-RR 2008, 225).
  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 B 12.906

    Ob sich ein Gebäude nach seiner Aufstockung nach dem Maß der baulichen Nutzung in

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Auch ist an dieser Stelle darauf zu verweisen, dass das Zulassungsmerkmal der Geschosszahl grundsätzlich nicht hinter dem der Gebäudehöhe zurücktritt, sondern eigenständige Bedeutung besitzt (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2012 - 1 B 12.906 - zur Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB - juris).
  • BFH, 28.05.1998 - V R 100/96

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 5 K 12.1605
    Zweck einer Befreiung ist es, bestimmten Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, die bis zum Erlass der Rechtsnorm nicht oder jedenfalls nicht so vorhersehbar waren (BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 - NVwZ 1999, 110).
  • VG Augsburg, 01.10.2015 - Au 5 K 15.412

    Baueinstellung; abweichende Ausführung zu genehmigten Bauvorlagen; Ermessen;

    Ein von der Klägerin gegen diese Ablehnung geführtes Klageverfahren blieb mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. August 2013 (Az. Au 5 K 12.1605) erfolglos.

    Insoweit kann auf das klageabweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. August 2013 (Az. Au 5 K 12.1605) verwiesen werden.

  • VG Augsburg, 01.10.2015 - Au 5 K 15.269

    Verpflichtungsklage; Baugenehmigung für die Errichtung von Vordächern an einem

    Ein von der Klägerin gegen diese Ablehnung geführtes Klageverfahren blieb mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. August 2013 (Az. Au 5 K 12.1605) erfolglos.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen kann insoweit auf die Ausführungen im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. August 2013 (Az. Au 5 K 12.1605, juris Rn. 29 ff.) verwiesen werden.

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