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   VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460   

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VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460 (https://dejure.org/2010,68599)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460 (https://dejure.org/2010,68599)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - Au 6 K 10.30460 (https://dejure.org/2010,68599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Anwerbeversuche der PKK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249/258 f.).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Da somit alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland entweder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften oder auf Grund der Anlage I zu § 26 a AsylVfG sichere Drittstaaten sind, hat jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, den Ausschlussgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirklicht (BVerwG, Urteil vom 7.11.1995, InfAuslR 1996, 152).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06

    Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
  • VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
    Sein Cousin gab im Parallelverfahren (Au 6 K 10.30459) an, sie seien aus ... mit dem Flugzeug nach Tirana in Albanien gereist und von dort mit dem Auto über den Kosovo, Ungarn und Österreich nach Deutschland.
  • VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise

    Wie sich in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren Au 6 K 10.30460 ergab, bestehen in der Großfamilie Spannungen derart, dass die miteinander eingereisten Cousins nicht miteinander sprechen.
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