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   VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755   

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VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755 (https://dejure.org/2010,69307)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.10.2010 - Au 7 K 10.755 (https://dejure.org/2010,69307)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - Au 7 K 10.755 (https://dejure.org/2010,69307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der Tilgungsfrist; Erfordernis des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV (offen gelassen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793

    Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793).

    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Unerheblich ist, dass im Recht der Tschechischen Republik zu dem Zeitpunkt, als dem Kläger dort sein Führerschein ausgestellt wurde, das in der Führerscheinrichtlinie aufgestellte Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern dies erst später in die tschechische Rechtsordnung eingefügt wurde, da es allein darauf ankommt, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (BVerwG vom 11.12.2008 - Az. 3 C 26/07).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Die Vorschrift der Richtlinie 91/439/EWG galt ab dem Betritt bis zur Umsetzung des nationalen Rechts in der Tschechischen Republik unmittelbar (BayVGH vom 12.12.2008, Az. 11 CS 08.1396).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 - 11 CE 10.28).
  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 11 CS 09.20

    Aberkennung des Rechts von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Nach § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG ist das neue Recht anzuwenden in den Fällen, in denen wie hier die Eintragung nach altem Recht am 1. Januar 2004 noch nicht tilgungsreif war (BayVGH vom 16.2.2009 - 11 CS 09.20).
  • VG München, 10.07.2009 - M 6a S 09.2615

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).
  • VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003

    Feststellung der Fahrberechtigung mit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
  • VGH Bayern, 02.01.2008 - 11 C 07.2870

    Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten, bei denen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Die Tilgung für die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich daher gemäß § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1 StVG nach § 29 StVG in der bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 a StVZO (so auch BayVGH vom 2.1.2008 - 11 C 07.2870).
  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Gleichzeitig hat der Kläger einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt, der mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. Juni 2010 (Az. Au 7 S 10.756) abgelehnt wurde.
  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756

    Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland;

    Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Über die Klage, die unter dem Aktenzeichen Au 7 K 10.755 geführt wird, ist bislang nicht entschieden.
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