Rechtsprechung
VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der Tilgungsfrist; Erfordernis des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV (offen gelassen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- VG Ansbach, 29.05.2009 - AN 10 S 09.00793
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Die Vorschrift ist auf den Fall einer nicht im Sinne des § 28 FeV anzuerkennenden Fahrerlaubnis analog anzuwenden (VG Ansbach vom 29.05.2009 - Az. AN 10 S 09.00793).Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615).
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Unerheblich ist, dass im Recht der Tschechischen Republik zu dem Zeitpunkt, als dem Kläger dort sein Führerschein ausgestellt wurde, das in der Führerscheinrichtlinie aufgestellte Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern dies erst später in die tschechische Rechtsordnung eingefügt wurde, da es allein darauf ankommt, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (BVerwG vom 11.12.2008 - Az. 3 C 26/07). - VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Die Vorschrift der Richtlinie 91/439/EWG galt ab dem Betritt bis zur Umsetzung des nationalen Rechts in der Tschechischen Republik unmittelbar (BayVGH vom 12.12.2008, Az. 11 CS 08.1396).
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 - 11 CE 10.28). - VGH Bayern, 16.02.2009 - 11 CS 09.20
Aberkennung des Rechts von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Nach § 65 Abs. 9 Satz 1 StVG ist das neue Recht anzuwenden in den Fällen, in denen wie hier die Eintragung nach altem Recht am 1. Januar 2004 noch nicht tilgungsreif war (BayVGH vom 16.2.2009 - 11 CS 09.20). - VG München, 10.07.2009 - M 6a S 09.2615
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Der Regelungszweck der Vorschrift - die Vermeidung eines falschen Anscheins der Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Inland - besteht nicht nur nach einer Entziehung bzw. Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, sondern gleichermaßen auch in den Fällen, in denen mangels Anerkennungsfähigkeit die ausländische Fahrerlaubnis von vorneherein nicht das Recht vermittelt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen (…VG Ansbach vom 29.05.2009 - a.a.O.; VG München vom 10.7.2009 - Az. M 6a S 09.2615). - VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
Feststellung der Fahrberechtigung mit einer tschechischen Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756). - VGH Bayern, 02.01.2008 - 11 C 07.2870
Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Straftaten, bei denen …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Die Tilgung für die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich daher gemäß § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1 StVG nach § 29 StVG in der bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 a StVZO (so auch BayVGH vom 2.1.2008 - 11 C 07.2870). - VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756
Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Gleichzeitig hat der Kläger einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt, der mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. Juni 2010 (Az. Au 7 S 10.756) abgelehnt wurde. - VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.756
Feststellung der Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; …
Auszug aus VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755
Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
- VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756
Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister
Über die Klage, die unter dem Aktenzeichen Au 7 K 10.755 geführt wird, ist bislang nicht entschieden.