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   VG Augsburg, 16.03.2018 - Au 3 S 18.380   

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VG Augsburg, 16.03.2018 - Au 3 S 18.380 (https://dejure.org/2018,8966)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.03.2018 - Au 3 S 18.380 (https://dejure.org/2018,8966)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. März 2018 - Au 3 S 18.380 (https://dejure.org/2018,8966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BayEUG Art. 58 Abs. 1, Abs. 6, Art. 86 Abs. 2 Nr. 6, Art. 88 Abs. 1, Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5; BaySchO § 4, § 7 Abs. 6
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss vom Unterricht

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss vom Unterricht

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss vom Unterricht - Zahlreiche Verstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 7 CS 07.3380

    Entlassung von der Schule; Softairpistole; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2018 - Au 3 S 18.380
    Das öffentliche Interesse am Sofortvollzug überwiegt zumindest dann nicht gegenüber dem Interesse des Antragstellers, wenn nach summarischer Prüfung ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BayVGH B.v. 28.1.2008 - 7 CS 07.3380 - juris).

    Lediglich ergänzend ist daher anzumerken, dass die angegriffene Ordnungsmaßnahme eine pädagogische Ermessensentscheidung darstellt, bei der darauf zu achten ist, dass sie zur Schwere des zu ahndenden und zu unterbindenden Verhaltens eines Schülers nicht außer Verhältnis steht (vgl. BayVGH B.v. 28.1.2008 - 7 CS 07.3380 - juris).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt es ferner, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob sie ihre Entscheidungen auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung Stand halten (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2008 - 7 CS 07.3380 - juris).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2018 - Au 3 S 18.380
    Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung von Ordnungsmaßnahmen relativ weit gefasst sind, das heißt den jeweils zuständigen Organen der Schule ein verhältnismäßig weiter Wertungsspielraum zugestanden wird, der durch pädagogische Erwägungen bestimmt wird und sich einer umfassenden Prüfung nach rein rechtlichen Kriterien entzieht, kommt den Regelungen über Zuständigkeit und Verfahren besondere rechtssichernde Bedeutung zu (vgl. BVerfG B.v. 27.1.1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251).
  • VG Augsburg, 07.12.2007 - Au 3 S 07.1633
    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2018 - Au 3 S 18.380
    Eine Verletzung solcher zwingender Verfahrensbestimmungen führt deshalb regelmäßig zur (formellen) Rechtswidrigkeit der verhängten Ordnungsmaßnahme (vgl. VG Augsburg, B.v. 7.12.2007 - 3 S 07.1633 - juris).
  • VG München, 23.03.2023 - M 3 S 23.420

    Schulische Ordnungsmaßnahme, Ausschluss vom Unterricht

    Diesen Verfahrensvorgaben wurde vorliegend im Hinblick auf die mögliche Beiziehung Dritter nicht Genüge getan (VG Augsburg, B.v. 16.3.2018 - Au 3 S 18.380 - juris Rn. 27).
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