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   VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400   

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VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400 (https://dejure.org/2012,24306)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400 (https://dejure.org/2012,24306)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - Au 5 K 11.30400 (https://dejure.org/2012,24306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Yezide; arabischer Volkszugehöriger; individuelles Verfolgungsschicksal nicht vorgetragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Verfahrens entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).

    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Bei der Verfolgung einer nach gemeinsamen Merkmalen gekennzeichneten Gruppe von Menschen geht die Rechtsprechung von der Regelvermutung aus, dass jeder Gruppenangehörige als unmittelbar in seiner Person betroffen anzusehen ist, wenn nicht Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der einzelne Gruppenangehörige von der Verfolgung ausgenommen war (BVerwG vom 2.8.1993, EZAR 203 Nr. 1; BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, das heißt wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (zum Ganzen BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243).

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Auf Grund der Tatsache, dass insgesamt seit Frühsommer 2007 die Zahl der sicherheitsrechtlichen Vorfälle im Irak um ca. 80 % abgenommen hat, ist eine Gruppenverfolgung von Yeziden zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen (so auch BayVGH vom 28.12.2010, Az. 13 A ZB 10.30400; BayVGH vom 27.6.2011, Az. 20 ZB 11.30204; jeweils juris).

    Dem Kläger droht auch bei einer Rückkehr in die Provinz ... nach derzeitiger Sicherheitslage keine erhebliche Gefahr für Leib und Leben i.S.d. § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG (vgl. BayVGH v. 28.12.2010 Az: 13a ZB 10.30400).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Verfassungsrechtlich komme es nämlich mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG nur auf den Schutz vor Abschiebung in eine unmittelbar drohende extreme Gefahrensituation an, nicht aber auf Folgewirkungen im Hinblick auf eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts wie etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Damit in einem solchen Fall der Ausländer nicht "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde", wären (auch) die Verwaltungsgerichte verpflichtet, ungeachtet der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, dem Ausländer Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Denn die zur Vermeidung verfassungswidriger Verhältnisse gebotene Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG knüpft nicht an die Gründe an, aufgrund derer ein Erlass erforderlich ist, sondern an die von ihm ausgehende Schutzwirkung (vgl. OVG LSA vom 30.3.2005 Az. 4 B 9/05.A).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Für die Gewährung eines Asylrechts muss die Beeinträchtigung der freien Religionsausübung nach ihrer Intensität und Schwere zugleich die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG vom 10.4.1989, BVerfGE 80, 315 ff.).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.01.2012 - Au 5 K 11.30400
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn dem Kläger bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass es ihm nicht zuzumuten ist, in sein Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG vom 7.10.1975 BVerwGE 49, 202 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

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