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   VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272   

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VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272 (https://dejure.org/2011,60473)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272 (https://dejure.org/2011,60473)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - Au 5 K 10.30272 (https://dejure.org/2011,60473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Flüchtlingseigenschaft (verneint); Gruppenverfolgung Yeziden (verneint); Abschiebungsverbote (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Bei der Verfolgung einer nach gemeinsamen Merkmalen gekennzeichneten Gruppe von Menschen geht die Rechtsprechung von der Regelvermutung aus, dass jeder Gruppenangehörige als unmittelbar in seiner Person betroffen anzusehen ist, wenn nicht Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der einzelne Gruppenangehörige von der Verfolgung ausgenommen war (BVerwG vom 2.8.1993, EZAR 203 Nr. 1; BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts dem Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, das heißt wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (zum Ganzen BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; juris).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (BVerwG vom 21.4.2009, Az. 10 C 11/08; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243 ff.).

    Diese Grundsätze, die für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelt worden sind, sind im Grundsatz auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (vgl. § 60 Abs. 1 Satz 4 AufenthG; BVerwG vom 18.7.2006, BVerwGE 126, 243).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Die Beeinträchtigung der freien Religionsausübung muss nach ihrer Intensität und Schwere zugleich die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfG vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Der Begriff des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in § 60 Abs. 7 Satz 2, Abs. 11 AufenthG ist im Sinne von Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen und liegt vor, wenn die Kriterien des Art. 1 Nr. 1 ZP II (II. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949, BGBl. II 1990, Seite 1637) erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, Az. 10 C 43/07; juris).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Die Verfolgungsfurcht ist danach begründet, wenn der Klägerin bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falles eine Verfolgung aus einem der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Kriterien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihr nicht zuzumuten ist, in ihr Heimatland zurückzukehren (vgl. BVerwG vom 7.10.1975, BVerwGE 49, 202 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Schutzbegehrens Ereignisse außerhalb des Geltungsbereichs des Asylverfahrensgesetzes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Die Besonderheit der Gruppenverfolgung liegt lediglich darin, dass die Rückschlüsse auf die individuelle Verfolgungsgefahr für den Antragsteller nicht oder nicht nur aus seinem persönlich erlittenen Schicksal, sondern aus Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe gezogen werden, der der Antragsteller angehört (BVerwG vom 30.10.1984, BVerwGE 70, 232 ff.).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Eine solche Schutzlücke wäre beispielsweise gegeben, wenn eine einerseits allgemeine Gefahr bestünde und andererseits ein dieser Gefahrenlage Rechnung tragender Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht bestehen würde (BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98; juris; VG Augsburg vom 9.9.2010, Az. Au 5 K 10.30172; juris).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Für eine größere Gruppe wie die der Yeziden im Irak, deren Zahl sich nach dem Lagebericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak vom 28. November 2010 (Stand: Oktober 2010) auf ca. 200.000 beläuft, hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verfolgungsdichte von etwa einem Drittel als im Ansatz für die Regelvermutung als ausreichend angesehen, die auf einer entsprechenden Tatsachengrundlage konkret belegt werden muss (BVerwG vom 30.4.1996, BVerwGE 101, 123).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 5 K 10.30272
    Dazu gehört nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts neben dem forum internum der häuslichen Religionsausübung auch die Möglichkeit des gemeinsamen Gebets und des Gottesdienstes in Gemeinschaft mit anderen Gläubigen (vgl. BVerwG vom 25.1.1995, NVwZ 1996, 82).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 20 ZB 11.30204

    Yezide; Grundsätzliche Bedeutung (verneint); Gruppenverfolgung (verneint);

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 13a ZB 10.30400

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

  • VG Augsburg, 09.09.2010 - Au 5 K 10.30172

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit; Kirkuk

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