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   VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295   

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https://dejure.org/2011,60647
VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295 (https://dejure.org/2011,60647)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28.09.2011 - Au 4 K 11.295 (https://dejure.org/2011,60647)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28. September 2011 - Au 4 K 11.295 (https://dejure.org/2011,60647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erweiterung und rechtswidrige Nutzung eines landwirtschaftlichen BetriebsSchädliche Umwelteinwirkungen; heranrückende Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 02.11.2009 - 15 ZB 09.775

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wohnnutzung im Dorfgebiet;

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Geplante Erweiterungen sind ferner nur zu berücksichtigen, soweit sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BayVGH vom 2.11.2009, Az. 15 ZB 09.775, juris RdNr. 14; BVerwG vom 14.1.1993, Az. 4 C 19/90, BauR 1993, 445, juris RdNr. 25).

    Der Vorrang, den die landwirtschaftliche Nutzung im Dorfgebiet beansprucht, äußert sich entgegen der Ansicht der Klägerbevollmächtigten darin, dass der Schutz des Wohnens gegenüber landwirtschaftlichen Störungen stärker eingeschränkt wird als in anderen Baugebieten (BayVGH vom 2.11.2009, Az. 15 ZB 09.775, juris RdNr. 14).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Geplante Erweiterungen sind ferner nur zu berücksichtigen, soweit sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben (BayVGH vom 2.11.2009, Az. 15 ZB 09.775, juris RdNr. 14; BVerwG vom 14.1.1993, Az. 4 C 19/90, BauR 1993, 445, juris RdNr. 25).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Das Bundesimmissionsschutzgesetz hat dabei die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn bestimmt und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme auch für das Baurecht allgemein bestimmt (vgl. BVerwG vom 30.9.1993, Az. 4 C 74.78).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Soweit der Kläger auf seiner Hofstelle mehr Tiere untergebracht hat, als es dem genehmigten Zustand entspricht, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die vom Kläger betriebene rechtswidrige und ungenehmigte Nutzung im Rahmen des vom Gebot der Rücksichtnahme geforderten Interessenausgleichs nicht in Ansatz gebracht werden darf (BayVGH vom 4.8.2008, Az. 1 CS 07.2770, juris RdNr. 25 und vom 20.10.1999, Az. 2 ZB 97.1655, juris RdNr. 2).
  • VGH Bayern, 20.10.1999 - 2 ZB 97.1655
    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Soweit der Kläger auf seiner Hofstelle mehr Tiere untergebracht hat, als es dem genehmigten Zustand entspricht, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die vom Kläger betriebene rechtswidrige und ungenehmigte Nutzung im Rahmen des vom Gebot der Rücksichtnahme geforderten Interessenausgleichs nicht in Ansatz gebracht werden darf (BayVGH vom 4.8.2008, Az. 1 CS 07.2770, juris RdNr. 25 und vom 20.10.1999, Az. 2 ZB 97.1655, juris RdNr. 2).
  • VG Augsburg, 23.04.2009 - Au 5 K 07.1790

    Nachbarklage; Baugenehmigung Erweiterung Rinderstall; keine unzumutbaren

    Auszug aus VG Augsburg, 28.09.2011 - Au 4 K 11.295
    Denn aus einer eventuell fehlerhaft gewählten Rechtsgrundlage ergibt sich allenfalls die Verletzung objektiven Rechts, nicht aber ein Verstoß gegen subjektiv-öffentliche Nachbarrechte des Klägers (VG Augsburg vom 23.4.2009, Az. Au 5 K 07.1790, juris RdNr. 25).
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