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   VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171   

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https://dejure.org/2014,47870
VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171 (https://dejure.org/2014,47870)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03.12.2014 - B 4 K 13.171 (https://dejure.org/2014,47870)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - B 4 K 13.171 (https://dejure.org/2014,47870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verstoß einer Gebührenkalkulation gegen des Kostenüberdeckungsverbot und die Verpflichtung, Kostenüberdeckungen innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 97.399
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    Ihr Abbau darf nicht auf spätere Abrechnungszeiträume verschoben werden (BayVGH, U. v. 25.02.1998 - 4 B 97.399 - juris Rn. 9).

    Die (teilweise) Schätzung der auszugleichenden Kostenüberdeckungen entspricht zwar grundsätzlich dem Wesen des Kostendeckungsprinzips als einer bloßen Veranschlagungsmaxime (vgl. BayVGH, U. v. 25.02.1998 - 4 B 97.399 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 16.12.1998 - 23 N 94.3201

    Probleme und Lösungsansätze bei der Einführung gesplitteter Entwässerungsgebühren

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    Ungewollte Kostenüberdeckungen von bis zu 12 % sind hierbei grundsätzlich unschädlich (BayVGH, U. v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 - juris Rn. 25; U. v. 06.07.2010 - 20 B 10.122 - juris Rn. 25).

    Hingegen ist jede bewusste, selbst nur geringfügige Überdeckung stets unzulässig (BayVGH, U. v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 06.09.2012 - 20 B 11.2171
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    In dem nunmehr rechtskräftig abgeschlossenen Musterverfahren (Urteil des VG Bayreuth vom 09.12.2010 - B 4 K 08.504 und Urteil des BayVGH vom 06.09.2012 - 20 B 11.2171) sei für 2006 ein Gebührensatz von 1, 02 EUR/m 3 festgesetzt worden, der aus Gleichbehandlungsgründen zugrunde gelegt werde.

    Das Urteil des BayVGH vom 06.09.2012 (20 B 11.2171 - juris Rn. 25), auf das sich die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung bezieht, betraf dagegen einen Fall, in dem auch der Widerspruchsbescheid noch vor der Änderung der Betriebssatzung erlassen wurde.

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 20 B 09.1553

    Gebührenerhebung durch Eigenbetriebe nur bei Ermächtigung durch Satzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    Da die Widerspruchsbehörde in vollem Umfang an die Stelle der Ausgangsbehörde tritt und auch deren volle Entscheidungskompetenz hat (Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 20. Aufl. 2014, § 68 Rn. 9), reicht es aus, dass die Zuständigkeit der Marktwerke ... für den Erlass von Gebührenbescheiden bei Erlass des Widerspruchsbescheides vorlag (vgl. auch BayVGH, U. v. 25.01.2010 - 20 B 09.1553 - juris Rn. 25: "Die Stadtwerke ... als Eigenbetrieb der Beklagten waren weder im Zeitpunkt des Erlasses der Gebührenbescheide (...) noch im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (...) zuständig, Gebührenbescheide ... zu erlassen.").
  • VGH Bayern, 02.03.2000 - 4 N 99.68
    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    Das Kostenüberdeckungsverbot ist verletzt, wenn die Kostenschätzung und Tarifgestaltung nicht auf das Ziel der Beschränkung der Gebühreneinnahmen auf die Höhe des Verwaltungsaufwands gerichtet werden, sei es, dass sie nicht sachgerecht geschehen, sei es in der Weise, dass von vornherein ein Gebührenüberschuss angestrebt wird (BayVGH, U. v. 02.03.2000 - 4 N 99.68 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 06.07.2010 - 20 B 10.122

    Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Einberufung zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.171
    Ungewollte Kostenüberdeckungen von bis zu 12 % sind hierbei grundsätzlich unschädlich (BayVGH, U. v. 16.12.1998 - 23 N 94.3201 - juris Rn. 25; U. v. 06.07.2010 - 20 B 10.122 - juris Rn. 25).
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