Rechtsprechung
VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914, B 5 S 13.914 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zurruhesetzungsverfügung eines Polizeivollzugsbeamten nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG i.V.m. § 4 Abs. 1 BPolBG;Grundsatz der "Rehabilitation vor Versorgung"
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zurruhesetzungsverfügung eines Polizeivollzugsbeamten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.1990 - 4 S 3102/89
Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Die Polizeidienstunfähigkeit ist also gegeben, wenn das physische oder psychische Leistungsvermögen des Polizeibeamten eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst nicht gestattet, d. h. wenn die uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst deshalb für dauernd ausgeschlossen oder nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt wird (vgl. VGH BW, U.v. 27.09.1990 - 4 S 3102/89).Die Polizeidienstunfähigkeit i. S. d. § 4 Abs. 1 BPolBG setzt wie die allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG ein körperliches Gebrechen oder eine Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte als Ursache für die mangelnde Verwendungsfähigkeit des Polizeibeamten voraus (VGH BW, U.v. 27.09.1990 a.a.O.;… Battis, a.a.O. § 1 Rn. 13).
- VG München, 11.06.2010 - M 21 K 09.1540
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten der ... in den …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Hierbei beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht im Stande sein wird, seine Dienstpflichten zu erfüllen (vgl. VG München, U.v. 11.06.2010 - M 21 K 09.1540).Eine derartige Verwendung ist aber zunächst vom Vorhandensein entsprechender Verwendungsmöglichkeiten abhängig (VG München, U.v. 11.06.2010 a.a.O.).
- VG Berlin, 18.02.2013 - 7 L 559.12
Stufenweise Wiedereingliederung eines Beamten
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Ist eine Wiedereingliederung bezogen auf das bisher ausgeübte Amt jedoch nicht erfolgversprechend, steht aber zu erwarten, dass der Beamte andere Funktionen noch ganz oder teilweise erbringen kann, hat angesichts der Motivation des Gesetzgebers, der Rehabilitation den Vorrang vor dem Eintritt des Versorgungsfalls zu geben (vgl. § 44 Abs. 2 und 3, § 45 Abs. 1 BBG), eine auf diese bezogene Wiedereingliederung zu erfolgen, soweit dies den Beteiligten zuzumuten ist (vgl. VG Berlin, B.v. 18.2.2013 - 7 L 559.12 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Außerdem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Allgemeinen auf die Anforderungen des dem Beamten zuletzt übertragenen abstrakt-funktionellen Amtes abzustellen (BVerwG, U.v. 23.09.2004 - 2 C 27.03). - BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 201.92
Beamtengesetz - Polizeidienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand - …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Entsprechend dem Grundsatz "Rehabilitation vor Zurruhesetzung" können und sollen Polizeivollzugsbeamte bei Polizeidienstunfähigkeit anstelle der Versetzung in den Ruhestand in den Polizeiverwaltungsdienst versetzt werden, wenn sie den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeiverwaltungsdienstes genügen (BVerwG, B.v. 28.12.1992 - 2 B 201/92 - NVwZ-RR 1993, 420). - VG Hannover, 11.05.2011 - 2 B 1177/11
Versetzung in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus VG Bayreuth, 19.03.2014 - B 5 S 13.914
Vielmehr muss jeder Polizeivollzugsbeamte unabhängig von dem von ihm bekleideten Dienstposten immer im vollen Umfang polizeidienst-fähig sein, also besonders hohe gesundheitliche Anforderungen erfüllen (vgl. VG Hannover, B.v. 11.05.2011 - 2 B 1177/11).
- VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
Versetzung in den Ruhestand; Feststellung der Dienstunfähigkeit
Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Weiterverwendung vor Versorgung (dazu etwa BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ; VG Bayreuth, B.v. 19.3.2014 - B 5 S 13.914 - juris) konnte und musste die Beklagte keine Dienstaufnahme zu den vom Kläger definierten individuellen Rahmenbedingungen ermöglichen, zumal das von ihr in die Wege geleitete Betriebliche Eingliederungsmanagement gescheitert war und bereits zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung des Klägers weitere organisatorische Veränderungen absehbar waren, die potentiell auch mit einem vom Kläger abgelehnten Vorgesetztenwechsel einhergingen.