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   VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562   

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VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562 (https://dejure.org/2013,29760)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.08.2013 - B 1 S 13.562 (https://dejure.org/2013,29760)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. August 2013 - B 1 S 13.562 (https://dejure.org/2013,29760)
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  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177).

    Ferner kann offen bleiben, ob der unterbliebene Hinweis nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in der Begutachtungsaufforderung vom 03.05.2013, dass die Antragstellerin die dem Arzt/ der Begutachtungsstelle zu übersendenden Unterlagen einsehen kann, in der vorliegenden Konstellation einen weiteren selbständig tragenden Grund darstellt, der zur Rechtswidrigkeit der Untersuchungsanordnung führt oder ob ein solcher Rückschluss schon deshalb von vornherein ausscheidet, weil es sich dabei um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177; HessVGH, U.v. 26.5.2011 - 2 B 550/11 - VRS 121, 357).

  • VGH Bayern, 05.06.2009 - 11 CS 09.69

    Forderung nach einem ärztlichen Gutachten; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholtest;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Für eine rechtmäßige Gutachtensanforderung sind daher umso weniger Zusatzinformationen notwendig, je näher der festgestellte BAK-Wert einem Wert von 3, 0 â?° kommt (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69 - juris).

    Auch eine Messung mit einem mobilen Handmessgerät der Polizei kann daher grundsätzlich als Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV herangezogen werden, wenn ein entsprechender Sicherheitsabschlag berücksichtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ( BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris).
  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Ferner kann offen bleiben, ob der unterbliebene Hinweis nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV in der Begutachtungsaufforderung vom 03.05.2013, dass die Antragstellerin die dem Arzt/ der Begutachtungsstelle zu übersendenden Unterlagen einsehen kann, in der vorliegenden Konstellation einen weiteren selbständig tragenden Grund darstellt, der zur Rechtswidrigkeit der Untersuchungsanordnung führt oder ob ein solcher Rückschluss schon deshalb von vornherein ausscheidet, weil es sich dabei um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177; HessVGH, U.v. 26.5.2011 - 2 B 550/11 - VRS 121, 357).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Auch eine Messung mit einem mobilen Handmessgerät der Polizei kann daher grundsätzlich als Anknüpfungstatsache für eine Überprüfung nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV herangezogen werden, wenn ein entsprechender Sicherheitsabschlag berücksichtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064; B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69).
  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens; Schluss

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Untersuchungsanordnung rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ( BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.3011

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch bei impulshafter Gewaltanwendung unter

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    f) Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises eindeutiger schädlicher Folgen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 11 CS 11.3011 - juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 11 C 08.1030

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    In materieller Hinsicht setzt die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Untersuchung vor allem voraus, dass sie den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2008 - 11 C 08.1030 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2012 - 11 CS 12.307

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Cannabis; kein

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562
    Soweit vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Abgabe des Führerscheins zusätzlich beantragt wird, die Aufhebung der Vollziehung anzuordnen, kommt dem keine eigenständige Bedeutung zu und führt im Übrigen auch nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, denn eine Herausgabe des Führerscheins an die Antragstellerin stellt die unmittelbare Folge eines erfolgreichen Antrags im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dar und bedarf grundsätzlich auch keiner gesonderten Tenorierung (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2012 - 11 CS 12.307).
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