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   VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14   

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https://dejure.org/2015,12175
VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14 (https://dejure.org/2015,12175)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.05.2015 - 19 L 377.14 (https://dejure.org/2015,12175)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 19 L 377.14 (https://dejure.org/2015,12175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 60a AufenthG 2004
    Aufenthaltsbeendigung bei behaupteter depressiver Stimmungslage mit suizidaler Gefahr und geltend gemachter Reiseunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Hierzu gehört der Zeitraum des Aufsuchens und Abholens in der Wohnung, des Verbringens zum Abschiebeort sowie die Zeit der Abschiebehaft (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 [214]).

    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10

    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 12.12

    Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit; Peru; außergewöhnliche Härte;

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Das vorgelegte Attest der Fachärztin für Allgemeinmedizin C... allein ist dafür unzureichend, weil es nicht den formalen Mindestanforderungen an die Verwertbarkeit ärztlicher Stellungnahmen genügt (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2007 - OVG 2 S 47.07 -, juris Rn. 7 ff., zuletzt Urteil vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 -, Juris Rn 45.).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    ?Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    ?Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24.02.2010 - 2 M 2/10 -, juris) kann auch eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Nachdem die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtskräftig bestätigt worden ist, bleibt für aufenthaltsrechtliche Sicherung eines Neuantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege der Duldung regelmäßig kein Raum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, Rn. 5, juris).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 2 S 47.07

    Aussetzung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit - Mindestanforderungen an die

    Auszug aus VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14
    Das vorgelegte Attest der Fachärztin für Allgemeinmedizin C... allein ist dafür unzureichend, weil es nicht den formalen Mindestanforderungen an die Verwertbarkeit ärztlicher Stellungnahmen genügt (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Mai 2007 - OVG 2 S 47.07 -, juris Rn. 7 ff., zuletzt Urteil vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 12.12 -, Juris Rn 45.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14

    Duldung; rechtlichen Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2010 - 18 A 2088/10

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13

    Türkei; Abschiebung; PTBS; Suizidgefahr; Blutrache; widersprüchliches Vorbringen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 1 B 16.14

    Türkei; Visum; Nachzug zu in Deutschland lebenden Geschwistern; außergewöhnliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 11 S 49.11

    Beachtung des Gesundheitszustandes eines Abzuschiebenden bei ernsthafter

  • VG Berlin, 10.01.2024 - 1 K 73.22
    Der Klage fehlte daher insoweit das Rechtsschutzbedürfnis, weil dem Kläger ein einfacherer Weg zur Verfügung gestanden hätte, sein Ziel zu erreichen (vgl. hierzu Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 44. EL März 2023, § 42 Rn. 156; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2015 - VG 19 L 377.14, juris Rn. 12).
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