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   VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08   

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VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08 (https://dejure.org/2009,31490)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 A 19.08 (https://dejure.org/2009,31490)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 A 19.08 (https://dejure.org/2009,31490)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Berlin, 23.11.2005 - 1 A 184.03
    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Zu denken ist dabei an Fälle, in denen die Nutzbarkeit des Grundstücks durch seine Beschaffenheit oder durch rechtliche Beschränkungen, z.B. planungs- oder denkmalrechtlicher Art, wesentlich eingeschränkt ist und eine an sich mögliche Nutzung bei Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in voller Höhe nicht rentabel ist (vgl. Urteil der Kammer vom 19. November 2003 - VG 1 A 56.98 - Trabbrennbahn Karlshorst; Urteil vom 23. November 2005 - VG 1 A 184.03 - nicht bebaubares Brachland).

    28 Wie das zuständige Stadtplanungsamt bereits im Verwaltungsverfahren und auf Anfrage des Gerichts im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens (Schreiben vom 13. November 2008) bestätigt hat, ist das fragliche Grundstück ohne vorherige Festsetzung eines Bebauungsplans insgesamt nicht bebaubar; anders als im oben zitierten Verfahren - VG 1 A 184.03 - kommt danach in Anbetracht der Straßenfrontlänge von 315 m auch eine teilweise Bebaubarkeit des Grundstücks entlang der Straße - im Anschluss an die nördlich und südlich des Grundstücks vorhandener Randbebauung - auf der Grundlage von § 34 BauGB nicht in Betracht.

    Dass den Klägern die Möglichkeit offensteht, eine Beplanung des Grundstücks über die Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans zu erreichen, führt ebenfalls aus den wiedergegebenen Gründen der Entscheidung - VG 1 A 184.03 - nicht zu einer abweichenden Einschätzung.

    Eine rückwirkende Ausnahme von der Entgeltpflicht oder eine Minderung derselben aus Härtegründen kann in Betracht kommen, wenn das Vertrauen der Beigeladenen als Entgeltgläubigerin nicht schutzwürdig ist (vgl. Urteil der Kammer vom 23. November 2005 - VG 1 A 184.03 - EA.S.11).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Die Erstattung der Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren ist nicht auf Ausnahmen beschränkt (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 - VIZ 2000, 413 = juris Rdn. 10 ff. m.w.N.).

    Sie berücksichtigt nicht ausreichend die Funktion des Widerspruchsverfahrens, das gerade auch dem Rechtsschutz des Betroffenen dienen soll (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 3 U 4/04

    Auftreten von Hydrocelen im Hodenbereich nach Durchführung einer beidseitigen

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Straßenreinigungsentgelt für 2002 in Höhe von 61.762,28 EUR; der Zahlungsklage stattgebendes Urteil des Kammergerichts vom 8. Juni 2005 - 3 U 4/04 -, den Klägern zugestellt am 17. August 2005;.

    Die das Straßenreinigungsentgelt für 2002 betreffende Berufungsentscheidung des Kammergerichts vom 8. Juni 2005 - 3 U 4/04 - wurde den Klägern am 17. August 2005 zugestellt; sie wurde erst nach Ablauf der Monatsfrist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 Abs. 1 ZPO), also nach Stellung des Antrags auf Zulassung einer Ausnahme bei der zuständigen Behörde, rechtskräftig.

  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Ebenso wenig ist die Erwägung tragfähig, dass es der Herstellung völliger "Waffengleichheit" in diesem Verfahrensstadium nicht bedürfe (vgl. aber BVerwGE 61, 100, 101).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Aus dem Begriff der "Notwendigkeit" der Zuziehung eines Bevollmächtigten folgt nicht, dass die Erstattungsfähigkeit im Widerspruchsverfahren eine Ausnahme bleiben müsse (BVerwGE 17, 245).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2008 - 3 U 46/06

    Kapitalanlage: Bankenhaftung wegen Aufklärungspflichtverletzung bei einem

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Straßenreinigungsentgelte für 2003 und 2004 in Höhe von jeweils 58.382,28 EUR; den Zahlungsklagen stattgebende Urteile des Kammergerichts vom 29. August 2007 - 3 U 47/06 -, - 3 U 46/06 - und - 3 U 49/06;.
  • OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Grundstücksfläche so gestaltet und genutzt ist, dass die von ihr für die Straßenreinigung ausgehende Kostenverursachung und der Vorteil, der sich für sie mit der Straßenreinigung verbindet, außergewöhnlich gering sind (OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1998 - OVG 1 B 79.94 - NVwZ-RR 2000, 463 - Flughafen Tegel).
  • OLG Dresden, 16.02.2000 - 18 U 2416/99

    Anwendung der Restitutionstatbestände auf nationalsozialistische

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Die Erstattung der Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren ist nicht auf Ausnahmen beschränkt (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 7 C 8.99 - VIZ 2000, 413 = juris Rdn. 10 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 1 B 3.97

    Voraussetzungen der Divergenz bei Zulassung der Revision - Divergenzrevision als

    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Ein solches schutzwürdiges Vertrauen ist aber jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Entgeltanspruch vorbehaltlos erfüllt worden ist oder bereits bei Stellung des Antrags auf eine Härtefallausnahme durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt (tituliert) war (VG Berlin, a.a.O.; weitergehend - keine Beschränkung der Zulassung von Ausnahmen auf die Zeit ab Antragstellung - OVG Berlin, Urteil vom 24.November 1999 - OVG 1 B 3.97 - Entsch.abdr. S. 14 m.w.N.).
  • VG Berlin, 19.11.2003 - 1 A 56.98
    Auszug aus VG Berlin, 15.04.2009 - 1 A 19.08
    Zu denken ist dabei an Fälle, in denen die Nutzbarkeit des Grundstücks durch seine Beschaffenheit oder durch rechtliche Beschränkungen, z.B. planungs- oder denkmalrechtlicher Art, wesentlich eingeschränkt ist und eine an sich mögliche Nutzung bei Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in voller Höhe nicht rentabel ist (vgl. Urteil der Kammer vom 19. November 2003 - VG 1 A 56.98 - Trabbrennbahn Karlshorst; Urteil vom 23. November 2005 - VG 1 A 184.03 - nicht bebaubares Brachland).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2019 - 1 B 15.18

    Straßenreinigung; Entgeltpflicht; Ausnahme wegen unzumutbarer Härte; rückwirkende

    Sie nahm an, dass eine rückwirkende Ausnahme grundsätzlich nicht zu gewähren sei (vgl. Urteile vom 15. April 2009 - VG 1 A 19.08 - und 23. November 2005 - VG 1 A 184.03 - offen gelassen im Urteil vom 12. November 2003 - VG 1 A 26.00 - jeweils juris).
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 269.13

    Härtefall nach dem Straßenreinigungsgesetz

    Schutzwürdiges Vertrauen soll insbesondere dann vorliegen, wenn der Entgeltanspruch entweder vorbehaltlos erfüllt wurde oder bei Stellung des Härtefallantrags bereits rechtskräftig tituliert war (vgl. Urteil vom 15. April 2009 - 1 A 19.08, juris, Rn. 30 und Urteil vom 23. November 2005 - 1 A 184.03, juris, Rn. 33).
  • VG Berlin, 12.05.2016 - 1 K 217.13

    Zulassung einer Ausnahme von der Straßenreinigungsentgeltpflicht

    Schutzwürdiges Vertrauen soll insbesondere dann vorliegen, wenn der Entgeltanspruch entweder vorbehaltlos erfüllt wurde oder bei Stellung des Härtefallantrags bereits rechtskräftig tituliert war (vgl. Urteil vom 15.4.2009 - 1 A 19.08 - und Urteil vom 23.11.2005 - 1 A 184.03, juris).
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