Rechtsprechung
VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 301.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuch für notorischen Falschparker
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrtenbuch für Falschparker
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1983 - 19 A 816/83
Auflage; Fahrtenbuch; Führung; Parkverbot; Verkehrsvorschriften; Verstoß; …
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 301.05
In der Rechtsprechung ist inzwischen jedoch anerkannt, dass zahlreiche Verstöße gegen Parkverbotsvorschriften auch den Erlass einer Fahrtenbuchanordnung rechtfertigen können, wenn sie innerhalb eines kurzen Zeitraums in großer Zahl bewusst und gewollt begangen worden sind (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 1979 -XII A 81/78 - Urteil vom 16. Dezember 1983 - 19 A 816/83 - VRS 66, 317, 318; Beschluss der Kammer vom 1. März 2004 - VG 11 A 150.04-). - BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 301.05
Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchanordnung nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - E 98, 227, 229). - OVG Berlin, 30.06.1976 - I S 87.76
Verjährung; Fahrzeugführer; Führen eines Fahrtenbuchs; Anordnung; …
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 301.05
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass die Benennung des Fahrzeugführers nach Eintritt der Verfolgungsverjährung die Anwendung des § 31 a StVZO nicht hindert (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 1976 -1 S 87.76 - DÖV 1977, 104). - VG Oldenburg, 13.10.1998 - 7 B 2838/98
Auszug aus VG Berlin, 15.06.2005 - 11 A 301.05
Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen durchzuführen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 7 B 2838/98 - zfs 1999, 40, 41 mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).