Rechtsprechung
   VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23956
VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13 (https://dejure.org/2014,23956)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.06.2014 - 2 K 212.13 (https://dejure.org/2014,23956)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - 2 K 212.13 (https://dejure.org/2014,23956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 2 S 1 IFG, § 3 Nr 1 Buchst a IFG, § 3 Nr 1 Buchst c IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 3 Nr 8 IFG
    Informationsbegehren gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) über dessen Kontakte mit nationalen und internationalen Gesprächspartnern zum Thema Überwachungstechnologien

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 34.10

    Kein Anspruch auf Informationszugang zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Darüber hinaus liegt ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vor, wenn der technisch-organisatorische Aufwand der Informationsgewährung in einem Missverhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn der Allgemeinheit bzw. des Einzelnen steht (Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 - juris Rdnr. 37 f. m.w.N.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 34.10 -, juris Rdnr. 41).

    Damit hat sich die grundsätzliche Annahme bestätigt, dass die Beklagte die in Frage stehenden Akten kennt und über eine die Suche beschleunigende Erfahrung mit dem Aktenbestand und entsprechende Informationstechniken verfügt, um die Anfrage zu bearbeiten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 34.10 -, juris Rdnr. 41).

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Eine weitere Präzisierung seines Zugangsantrags, insbesondere die Benennung bestimmter Dokumente, in die er Einsicht begehrt, ist dem Kläger mangels Kenntnis des Akteninhalts, über den er sich gerade unterrichten möchte, nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369 = juris Rdnr. 16, zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen materiellen Rechts und von den Umständen des Einzelfalles ab (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - BVerwG 7 C 21/12 -, BVerwGE 147, 312 = juris Rdnr. 53 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10

    Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium;

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Erforderlich ist eine einzelfallbezogene, hinreichend substantiierte und konkrete Darlegung, aus welchen Gründen öffentliche oder private Schutzbelange gemäß §§ 3 bis 6 IFG dem geltend gemachten Anspruch auf Informationsgewährung entgegenstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 6.10 -, juris Rdnr. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09

    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts war notwendig i.S.v. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, weil es dem Kläger nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.), da der Fall einer eingehenden Befassung mit schwierigen Rechtsfragen bedurfte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09

    Privatisierung Leuna/Minol; Treuhandanstalt; Anspruch auf Informationszugang;

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Dabei soll es nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09) im Falle eines sehr umfangreichen Informationsbestandes, zu dem Zugang begehrt wird, nicht erforderlich sein, jede für schutzwürdig erachtete Information im Einzelnen unter Angabe ihrer Fundstelle zu bezeichnen und anzugeben, warum sie vom Informationszugang ausgeschlossen sein soll.
  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Darüber hinaus liegt ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vor, wenn der technisch-organisatorische Aufwand der Informationsgewährung in einem Missverhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn der Allgemeinheit bzw. des Einzelnen steht (Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 - juris Rdnr. 37 f. m.w.N.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 34.10 -, juris Rdnr. 41).
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 221.13

    Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vormals

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13
    Dass bei dem den Kläger interessierenden Themenfeld Informationen betroffen sein können, die im Einzelfall diesen Ausschlussgründen unterliegen, mag zwar durchaus sein (vgl. dazu Urteil der Kammer vom heutigen Tage - VG 2 K 221.13), ändert aber nichts daran, dass der Beklagten eine nachvollziehbare Darlegung obliegt, dass diese Ausschlussgründe nicht nur in Betracht kommen, sondern tatsächlich einzelfallbezogen vorliegen.
  • VG Freiburg, 17.05.2017 - 1 K 1802/16

    Rechtsnatur der Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem

    Die Besonderheit des Informationsfreiheitsrechts besteht darin, dass der Informationsberechtigte regelmäßig nur vermuten kann, dass eine bestimmte Information bei der Behörde vorhanden ist; dies zu ermitteln ist sodann Pflicht der Behörde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 19.06.2014 - 2 K 212.13 - juris; VG Köln, Urteil vom 01.12.2016 - 13 K 2824/15 - ZInsO 2017, 36; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 6 B 471/13

    Beschwerde eines Oberwerkmeisters auf Rückumsetzung auf seinen bisherigen

    Das Verwaltungsgericht hat den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung, den Antragsgegner zu verpflichten, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache (VG Arnsberg 2 K 212/13) auf seinen bisherigen Dienstposten im Bereich der JVA X. rückumzusetzen, mit der Begründung abgelehnt, die darin liegende, grundsätzlich unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache sei nicht ausnahmsweise gerechtfertigt.
  • VG Potsdam, 23.07.2015 - 9 L 1013/15
    VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 2 K 212.13 -, Rn. 56, zitiert nach Juris.
  • VG Berlin, 24.08.2023 - 2 K 265.21

    Auskunft zu dienstlichen Kontakten eines früheren Bundesministers der Finanzen zu

    Die Aufzeichnung erfolgte zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministeriums (vgl. Urteil der Kammer vom 19. Juni 2014 - VG 2 K 212.13 - juris Rn. 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht