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   VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14   

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VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14 (https://dejure.org/2016,61046)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2016 - 3 K 1078.14 (https://dejure.org/2016,61046)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 3 K 1078.14 (https://dejure.org/2016,61046)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14
    Die Prüfungsentscheidung ist ferner aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 -, NVwZ 1993, S. 677 [678] = BVerwGE 91, 262).

    bb) Das zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei berufsbezogenen Prüfungen erforderliche "Überdenken" der Prüfungsentscheidung durch die Prüfer (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132 ff.; § 118 Abs. 1 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der H----_-Universität zu B----_ - ZSP-HU -, ABl.-HU 15/2013) hat, wie dargelegt, stattgefunden und konnte grundsätzlich auch noch im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 29.04.2014 - 3 K 31.13

    Exmatrikulation wegen endgültig nicht bestandener Studienleistungen

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14
    Im Rahmen dieser Mitwirkungspflicht obliegt es dem Prüfling auch, in der geschilderten Weise auf Bewertungspräzisierungen und -ergänzungen seitens der Prüfer zu erwidern (vgl. bspw. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2012 - OVG 10 M 19.12 -, Niehues, a. a. O., Rn. 789, sowie Urteile vom 4. Dezember 2013 - VG 3 K 81.12 - und 29. April 2014 - VG 3 K 31.13 - m. w. N.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14
    bb) Das zur Gewährleistung effektiven Grundrechtsschutzes bei berufsbezogenen Prüfungen erforderliche "Überdenken" der Prüfungsentscheidung durch die Prüfer (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132 ff.; § 118 Abs. 1 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der H----_-Universität zu B----_ - ZSP-HU -, ABl.-HU 15/2013) hat, wie dargelegt, stattgefunden und konnte grundsätzlich auch noch im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 -, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13

    Zulassungsverfahren; Prüfungsrecht; 2. jur. Staatsprüfung; Anfechtungsurteil;

    Auszug aus VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14
    Ein Grund im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13 -, juris, Rn. 6).
  • VG Bremen, 25.11.2016 - 3 K 1079/14
    Die Klägerin zu 6. (Az. 3 K 1077/14) und der Kläger zu 7. (Az. 3 K 1078/14) haben jeweils am 11.08.2014 Klage erhoben.

    Mit Beschluss vom 17.10.2016 sind die Verfahren 3 K 1079/14, 3 K 1077/14 und 3 K 1078/14 gemäß § 93 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 3 K 1079/14 verbunden worden.

    Mit Beschlüssen vom 27.05.2016 ist der Rechtsstreit hinsichtlich der Kläger zu 1. bis 5. (3 K 1079/14), der Klägerin zu 6. (3 K 1077/14) und des Klägers zu 7. (3 K 1078/14) jeweils zur Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen worden.

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