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VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfolgung des investiven Zwecks "Schaffung von Arbeitsplätzen"; Angebot eines Alternativvorhabens als "Vorbringen" im Sinne des § 5 Abs. 2 S. 3 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94
Enteignungen nach dem Aufbaugesetz können jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile bereits mehrfach entschieden hat (vgl. insbesondere BVerwG 7 C 11.93 und 7 C 16.93), nur unter ganz besonderen Voraussetzungen Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz auslösen. - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94
Enteignungen nach dem Aufbaugesetz können jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile bereits mehrfach entschieden hat (vgl. insbesondere BVerwG 7 C 11.93 und 7 C 16.93), nur unter ganz besonderen Voraussetzungen Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz auslösen. - BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung …
Auszug aus VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94
Dabei ist angesichts des Umstandes, daß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache praktisch vorweggenommen wird (vgl. § 12 Abs. 3 InVorG), nicht lediglich eine summarische Prüfung vorzunehmen, sondern eine umfassende Sachprüfung geboten (vgl. die Begründung zum InVorG, BT-Drs. 12/2480, S. 73 und BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1993, VIZ 1993, 111 [BVerfG 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92]). - Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
Auszug aus VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94
Dabei ist angesichts des Umstandes, daß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hauptsache praktisch vorweggenommen wird (vgl. § 12 Abs. 3 InVorG), nicht lediglich eine summarische Prüfung vorzunehmen, sondern eine umfassende Sachprüfung geboten (vgl. die Begründung zum InVorG, BT-Drs. 12/2480, S. 73 und BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1993, VIZ 1993, 111 [BVerfG 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92]). - VG Berlin, 21.03.1994 - 25 A 636.92
Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Antrag auf einstweiligen …
Auszug aus VG Berlin, 21.09.1994 - 31 A 277.94
Zum "Vorbringen" i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG gehört auch das Angebot eines Alternativvorhabens (vgl. VG Berlin, 25. Kammer, Beschluß vom 21. März 1994 - VG 25 A 636.92 -).