Rechtsprechung
VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Veröffentlichung des BND-Berichts gegen bespitzelten Journalisten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Journalisten betreffend einer Veröffentlichung eines Berichts des Bundesrichters a.D. Gerhard Schäfer über die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst hinichtlich der darin enthaltenen personenbezogene Daten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Personenbezogene Daten von Journalist im BND-Bericht dürfen nicht veröffentlicht werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im BND-Bericht ist rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Journalist wehrt sich erfolgreich gegen Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im BND-Bericht
Besprechungen u.ä.
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Das Parlament besitzt kein generelles Recht zur Veröffentlichung personenbezogener Daten, etwa im Rahmen von parlamentarisch behandelten Berichten
Papierfundstellen
- afp 2006, 397
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06
Die Grundrechte schützen den Bürger vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen jeder Art. Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht, Unterlassung verlangen (vgl. BVerwGE 82, 76).Personenbezogene Daten dürfen dabei jedoch unter Berücksichtigung des Grundsatze der Verhältnismäßigkeit in der Regel nur zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit bekannt gemacht werden (vgl. BVerwGE 82, 76 [80]).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06
Grundsätzlich muss der Einzelne Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfGE 65, 1 [43 f.]). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das Grundrecht insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 103, 21 [32 f.]). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus VG Berlin, 23.05.2006 - 2 A 72.06
Diese Beschränkungen bedürfen nach Artikel 2 Abs. 1 GG jedoch einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage (…a.a.O.), aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen (BVerfGE 45, 400 [420]).