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VG Berlin, 23.10.2008 - 16 A 69.06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus VG Berlin, 23.10.2008 - 16 A 69.06
Zwar steht dem Beklagten im Bereich seiner gewährenden Tätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2002, 1 BvL 16.95, 17.95 und 16.97, BVerfGE 106, 166, 175 f.; Beschluss vom 10. November 1998, 1 BvL 50.92, BVerfGE 99, 165, 177 f.), so dass auch die Bestimmung des mit der Förderung verfolgten Zwecks grundsätzlich in seinem weiten Ermessen liegt. - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Auszug aus VG Berlin, 23.10.2008 - 16 A 69.06
Zwar steht dem Beklagten im Bereich seiner gewährenden Tätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2002, 1 BvL 16.95, 17.95 und 16.97, BVerfGE 106, 166, 175 f.; Beschluss vom 10. November 1998, 1 BvL 50.92, BVerfGE 99, 165, 177 f.), so dass auch die Bestimmung des mit der Förderung verfolgten Zwecks grundsätzlich in seinem weiten Ermessen liegt. - VG Aachen, 24.01.2006 - 2 K 2630/03
Auszug aus VG Berlin, 23.10.2008 - 16 A 69.06
Ebenso kann dahinstehen, ob die Zweckrichtung der Förderung angesichts des widersprüchlichen Verhaltens der IBB im vorliegenden Fall zumindest so ungenau umschrieben erscheint, dass aus Vertrauensschutzgesichtspunkten ein Widerruf nicht mehr auf die Verfehlung des Förderzwecks gestützt werden kann (so VG Aachen Urteil vom 24. Januar 2006, 2 K 2630/03, zit. nach Juris), oder ob der Förderzweck angesichts der nachträglichen, indessen auch nicht schwankungsfreien Erläuterungen des Beklagten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinreichend genau bestimmt ist.