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   VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09   

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https://dejure.org/2009,28910
VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09 (https://dejure.org/2009,28910)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2009 - 14 L 39.09 (https://dejure.org/2009,28910)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2009 - 14 L 39.09 (https://dejure.org/2009,28910)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Sprache" aufgrund einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte; Unmittelbare Berührung der Rechtsstellung der Eltern durch Schließung einer Schule; Ausgestaltung des Wahlrechts Erziehungsberechtigter von Kindern mit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Teilschließung der Dahlmann-Schule in Berlin-Marzahn

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Vorerst keine Teilschließung der Dahlmann-Schule in Berlin-Marzahn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
    Die Schließung einer Schule berührt deshalb unmittelbar die Rechtsstellung derjenigen Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, sowie die Rechtsstellung der betroffenen Kinder (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75/78 -, bei [...] Rn. 4 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, bei [...] Rn. 32).

    Anerkannt ist insoweit, dass der Staat seine organisatorischen Maßnahmen, wenn es sich um die Schließung einer Schule handelt, die von den betroffenen Kindern bereits besucht wird, so einrichten muss, dass das Recht der Eltern nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964, a.a.O.., Rn. 32).

  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger -

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
    Die Schließung einer Schule berührt deshalb unmittelbar die Rechtsstellung derjenigen Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, sowie die Rechtsstellung der betroffenen Kinder (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1978 - 7 CB 75/78 -, bei [...] Rn. 4 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, bei [...] Rn. 32).

    Dieses Gebot ist verletzt, wenn nicht alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, wenn das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32/91 -, bei [...] Rn. 3 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 23. Oktober 1978, a.a.O.., Rn. 8).

  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn nicht alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, wenn das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 B 32/91 -, bei [...] Rn. 3 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 23. Oktober 1978, a.a.O.., Rn. 8).
  • VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05

    Schulfusion rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
    Die Schulkonferenz als ein Gremium, das mit den Belangen der jeweiligen Schule und der dieser Schule zugehörenden Lehrkräfte, Schüler und Erziehungsberechtigten vertraut ist, soll dadurch die Gelegenheit erhalten, diese Belange in den anstehenden Entscheidungsprozess einzubringen und damit den Entscheidungsprozess zu verbessern (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2005 - VG 3 A 303.05 -).
  • VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09

    Keine erste Klasse in der Grundschule im Taunus-Viertel

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 14 L 39.09
    Mit der Aufnahme in eine bestimmte Schule entsteht ein konkretes Schulrechtsverhältnis und damit eine Rechtsstellung, in die durch eine staatliche Maßnahme, die den Fortbestand der Schule in der bisherigen Form beseitigt, eingegriffen wird (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2009 - VG 3 L 192.09 -).
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