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   VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18 T   

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https://dejure.org/2019,47453
VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18 T (https://dejure.org/2019,47453)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2019 - 90 K 13.18 T (https://dejure.org/2019,47453)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2019 - 90 K 13.18 T (https://dejure.org/2019,47453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht, 16.01.2020)

    Gewissensfreiheit von Apothekern - Apotheker durfte Abgabe der Pille danach verweigern

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Vorsätzlich handelt, wer die zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale kennt oder zumindest für möglich hält- Wissenselement des Vorsatzes - und sich willentlich für die Tatbestandsverwirklichung entscheidet bzw. sie wenigstens in Kauf nimmt - Willenselement des Vorsatzes - (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2018 - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 57 f. m.w.N.).

    Bei einer noch ungeklärten Rechtslage ist jedenfalls nicht erkennbar, dass sich dem Beschuldigten die Verletzung einer Berufspflicht hätte erschließen müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2018 - OVG 90 H 2.13 - juris Rn. 60).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 90 H 1.18

    Antrag auf Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens; Notwendigkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Nur eine derartige Konkretisierung der berufsrechtlichen Vorwürfe ermöglicht dem Beschuldigten eine sachgerechte Verteidigung und wird der Umgrenzungsfunktion der Anschuldigungsschrift gerecht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2019 - OVG 90 H 1.18 - juris Rn. 36).

    Dies setzt jedoch voraus, dass bei verständiger Lektüre der Anschuldigungsschrift - auch unter Heranziehung der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - dieser eindeutig zu entnehmen ist, welche konkreten Handlungen dem Beschuldigten zur Last gelegt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2019 - OVG 90 H 1.18 - juris Rn. 37).

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Davon zu unterscheiden ist eine vom Staat geschaffene Lage, in welcher der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen sich dieser manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Namentlich findet die positive Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo ihre Ausübung durch den Grundrechtsträger auf kollidierende Grundrechte Andersdenkender trifft (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Sie widerspricht der gesetzlichen Regelung in § 155 Abs. 1 VwGO und führte jedenfalls in Fällen, in denen sich die Anschuldigungen weitgehend als unbegründet erweisen, zu unbilligen Ergebnissen (vgl. zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 A 5/09 - juris Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18

    Irreführende Werbung eines Arztes

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Insoweit wird die Ansicht vertreten, wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens komme in diesem Fall eine Kostenteilung nicht in Betracht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54 und Urteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 4.07 - juris Rn. 31:).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 63.16

    Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für einen

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Selbst Sanitätsoffizieren auf Zeit, die nach längerer Dienstzeit einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, wird dieses Recht nicht abgesprochen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 6 B 63/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07

    Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Insoweit wird die Ansicht vertreten, wegen des Grundsatzes der Einheit des Berufsvergehens komme in diesem Fall eine Kostenteilung nicht in Betracht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2019 - OVG 90 H 3.18 - juris Rn. 54 und Urteil vom 9. Dezember 2008 - OVG 90 H 4.07 - juris Rn. 31:).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Auch das Sachlichkeitsgebot verlangt nicht, sich auf die Mitteilung nüchterner Fakten zu beschränken (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10 - juris Rn. 71).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18

    Verletzung des Distanzgebots durch einen Facharzt für Kinder- und

    Auszug aus VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18
    Daher greift die im Ausgangspunkt zutreffende Überlegung der Einleitungsbehörde, die gewissenhafte Berufsausübung erfordere einen sachlichen und professionellen Umfang mit den Patienten (vgl. zu einem Arzt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 80 ff.) hier zu kurz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 90 H 1.04

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

    Nach der Rechtsprechung des Berufsobergericht für Heilberufe Berlin-Brandenburg, der das Berufsgericht für Heilberufe Berlin folgt (Urteil vom 26. November 2019 - 90 K 13.18 T - juris Rn. 41), begründet erst die erwiesene Schuld des betroffenen Berufsträgers an der Berufspflichtverletzung das Vorliegen eines Berufsvergehens.
  • BerG Heilberufe Berlin, 04.06.2021 - 90 K 4.19
    Nach der Rechtsprechung des Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, der das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin folgt (Urteil vom 26. November 2019 - 90 K 13.18 T - juris Rn. 41), begründet erst die erwiesene Schuld des betroffenen Berufsträgers an der Berufspflichtverletzung das Vorliegen eines Berufsvergehens.
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