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   VG Berlin, 27.07.2012 - 3 L 212.12   

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VG Berlin, 27.07.2012 - 3 L 212.12 (https://dejure.org/2012,25289)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2012 - 3 L 212.12 (https://dejure.org/2012,25289)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 3 L 212.12 (https://dejure.org/2012,25289)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Berlin, 27.07.2012 - 3 L 212.12
    Vielmehr begehrt sie insoweit lediglich, die Bewertung im Rahmen des dem Antragsgegner eröffneten, gerichtlich gerade nicht überprüfbaren Spielraumes zu "überdenken", indem sie Möglichkeiten einer abweichenden Bewertung des Praxisberichtes aufzeigt (vgl. zum Anspruch des Prüflings auf ein "Überdenken" der Beurteilung BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993, 6 C 35/92, BVerwGE 92, 132 ff.).
  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 1 CS 18.930

    Überlassung von Hotelräumen an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und

    Im Hinblick auf entstandene Übergangsformen zwischen einer Wohnnutzung und einem Beherbergungsbetrieb, wie beispielsweise einem Boardinghouse, bedarf der Begriff des Betriebs des Beherbergungsgewerbes der Modifizierung (vgl. u.a. VGH BW, B.v. 3.8.2017 - 5 S 1030.17 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris Rn. 14; OVG MV, U.v. 19.2.2014 - 3 L 212.12 - juris Rn. 47).

    Daher können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann, wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen vom eigenen Personal angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen, im Preis inbegriffen sind und die Nutzung prägen (vgl. OVG MV, U.v. 19.2.2014 a.a.O.).

  • VG Berlin, 23.09.2014 - 3 L 602.14

    Vorläufige Versetzung in die zweite Jahrgangsstufe der Fachschule für

    (st. Rspr. der Kammer, vgl. u.a. Beschluss vom 27. Juli 2012 VG 3 L 212.12).
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