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   VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05   

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VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05 (https://dejure.org/2005,16210)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 (https://dejure.org/2005,16210)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 6 A 191/05 (https://dejure.org/2005,16210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a StVZO - Obliegenheiten eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes zur Fahrerfeststellung

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02).

    Mit Blick auch auf die Tatsache, dass bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 25 km/h, der gemäß Nr. 7 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von 6 Monaten und mehr rechtfertigt (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, a.a.O. BVerwG, Urt. vom 13.10.1978  7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.), werden die Grenzen des Ermessens nicht überschritten, wenn bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der - wie hier gemäß Nr. 5.4 der genannten Anlage - im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, die Dauer der Fahrtenbuchanordnung mit 15 Monaten bemessen wird.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02).

    Mit Blick auch auf die Tatsache, dass bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 25 km/h, der gemäß Nr. 7 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von 6 Monaten und mehr rechtfertigt (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, a.a.O. BVerwG, Urt. vom 13.10.1978  7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.), werden die Grenzen des Ermessens nicht überschritten, wenn bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der - wie hier gemäß Nr. 5.4 der genannten Anlage - im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, die Dauer der Fahrtenbuchanordnung mit 15 Monaten bemessen wird.

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Es besteht kein Anlass, die Richtigkeit der hinreichend dokumentierten, nicht bereits augenscheinlich fehlerhaften und mit einem geeichten Gerät durchgeführten Messung in Frage zu stellen (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 06.11.1996 - 12 L 2664/96; VG Braunschweig, Urt. vom 08.02.2001 - 6 A 312/99 - Urt. vom 13.12.2001 - 6 A 116/01).

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Mit Blick auch auf die Tatsache, dass bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 25 km/h, der gemäß Nr. 7 der Anlage 13 ("Punktebewertung nach dem Punktsystem") zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von 6 Monaten und mehr rechtfertigt (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, a.a.O. BVerwG, Urt. vom 13.10.1978  7 C 77.74 -, DÖV 1979, 408 ff.: Auflage von zwei Jahren bei drei Überschreitungen von 16, 27 und 12 km/h; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw.), werden die Grenzen des Ermessens nicht überschritten, wenn bei einem Geschwindigkeitsverstoß, der - wie hier gemäß Nr. 5.4 der genannten Anlage - im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, die Dauer der Fahrtenbuchanordnung mit 15 Monaten bemessen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. Nw.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999  12 L 669/99, Beschl. vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. Nw.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999  12 L 669/99, Beschl. vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle des Klägers - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99, 08.02.2001 - 6 A 312/99 - und 30.06.2004 - 6 A 493/03).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 12 L 2664/96

    Fahrtenbuchanordnung; Mißachten eines Rotlichts; Erhebliches Verkehrsverstoß;

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • VG Braunschweig, 11.02.2004 - 6 A 193/03

    Aufklärung; Ermittlung; Ermittlungsaufwand; Ermittlungsunmöglichkeit;

  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
  • VG Braunschweig, 13.12.2001 - 6 A 116/01

    Aktenübersendung; Ermittlung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrzeugführer;

  • VG Braunschweig, 22.04.1999 - 6 A 41/99

    Fahrtenbuchanordnung für Geschäftsfahrzeug; Fahrtenbuch; Anhörungsfrist;

  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Feststellung;

    Für den Tatbestand des § 31a StVZO ist nicht entscheidend, ob der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug auch anderen überlässt, subjektiv in der Lage gewesen ist, den schließlich verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen (vgl. dazu bereits VG Braunschweig, Urt. vom 11.02.2004 - 6 A 193/03 - VD 2004, 165; Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05).

    Da bereits ein Verstoß gegen das Verbot, rechts zu überholen, gemäß Nr. 5.7 der genannten Bewertung im Verkehrszentralregister zur Eintragung von drei Punkten führt, und der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und gebilligten neueren Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (vgl etwa Urteil vom 09.06.2005 - 6 A 191/05), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 205/05

    Dauer; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung;

    Für den Tatbestand des § 31a StVZO ist es nicht entscheidend, ob der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug auch anderen überlässt, subjektiv in der Lage gewesen ist, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen (vgl. dazu bereits VG Braunschweig, Urt. vom 11.02.2004 - 6 A 193/03 - VD 2004, 165; Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05; Urt. vom 10.06.2005 - 202/05).

    Da der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und von ihm gebilligten neueren Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (vgl. etwa Urteil vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 und Urteil vom 10.06.2005 - 202/05), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    Da der Beklagte nach seiner dem Gericht bekannten und von ihm gebilligten Verwaltungspraxis in solchen Fällen die Dauer des Fahrtenbuches grundsätzlich mit 15 Monaten bemisst (vgl. etwa Urt. vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 - und Urt. vom 10.06.2005 - 6 A 202/05 -), ist der Kläger weder übermäßig noch gleichheitswidrig betroffen.
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 6 A 98/05

    Fahrtenbuchauflage nach Nichtermittlung des Fahrers und Funktionsfähigkeit einer

    Das Gericht sieht keinen Anlass, die Richtigkeit der hinreichend dokumentierten, nicht bereits augenscheinlich fehlerhaften und mit einer geeichten Messanlage durchgeführten Messung in Frage zu stellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 06.11.1996 - 12 L 2664/96 -, Beschl. v. 30.06.1999 - 12 L 2698/99 -, Beschl. v. 11.05.1999 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424, Beschl. v. 29.11.1999 - 12 L 4605/99 - VG Braunschweig, Urt. v. 08.02.2001 - 6 A 312/99 -, Urt. v. 13.12.2001 - 6 A 116/01 -, Urt. v. 09.06.2005 - 6 A 191/05 -).
  • VG Braunschweig, 13.11.2007 - 6 A 173/06

    Anhörungsbogen; Behörde; Beifahrer; Ermittlungsschritt; Fahrer;

    Das Gericht sieht keinen Anlass, die Richtigkeit der hinreichend dokumentierten, nicht bereits augenscheinlich fehlerhaften und mit einer geeichten Messanlage durchgeführten Messung in Frage zu stellen (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 06.11.1996 - 12 L 2664/96 -, Beschl. vom 30.06.1999 - 12 L 2698/99 -, Beschl. vom 11.05.1999 - 12 L 2087/99 - DAR 1999, 424, Beschl. vom 29.11.1999 - 12 L 4605/99 -, VG Braunschweig, Urteil vom 09.06.2005 - 6 A 191/05 -).
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