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   VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01   

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VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01 (https://dejure.org/2001,16263)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.10.2001 - 6 B 193/01 (https://dejure.org/2001,16263)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 6 B 193/01 (https://dejure.org/2001,16263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Mitwirkung; Auskunftspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a S 1 StVZO
    Auskunftspflicht; Auskunftsverweigerung; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer; Firmenfahrzeug; Kraftfahrzeug; Mitwirkungspflicht; Unternehmen; Verhältnismäßigkeit; Verkehrsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Des Nachweises einer konkreten Gefahr weiterer Verkehrsverstöße bedarf es im Rahmen des § 31a StVZO nicht (Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 31a StVZO Anm. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, NZV 1998, 126 f., jew. m. w. Nw.).

    Abgesehen davon, dass die Fahrtenbuchauflage im Wesentlichen nur das verwirklicht, was - wenngleich in anderer Form - ohnehin sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, ist der Zeitraum von 12 Monaten im vorliegenden Fall zur Gewährleistung einer effektiven Kontrolle und auch zur spezialpräventiven Einwirkung auf die Mitarbeiter der Antragstellerin (vgl. zu diesem Anordnungszweck etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 17.11.1997, a.a.O.) erforderlich, denen es aus Gründen der Verkehrssicherheit zukünftig verwehrt sein muss, sich der Hoffnung hingeben zu können, eine verkehrswidrige Verhaltensweise werde nicht geahndet, da der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden könne.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig und braucht deshalb hier nicht weiter ausgeführt zu werden, dass mit dem Fahrzeug ... 888, dessen Halter die Antragstellerin ist, erhebliche Verkehrsverstöße (insbesondere auch Geschwindigkeitsüberschreitungen) begangen worden sind, die jeweils bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay.VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig und braucht deshalb hier nicht weiter ausgeführt zu werden, dass mit dem Fahrzeug ... 888, dessen Halter die Antragstellerin ist, erhebliche Verkehrsverstöße (insbesondere auch Geschwindigkeitsüberschreitungen) begangen worden sind, die jeweils bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay.VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des für Verkehrsrechtssachen zuständigen 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, muss ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegenüber einer formell ordnungsgemäß begründeten Anordnung der sofortigen Vollziehung schon dann scheitern, wenn die angefochtene Entziehungsverfügung offensichtlich rechtmäßig ist (Beschl. vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327; Beschl. vom 26.01.2001 - 12 MA 509/01 - Beschl. vom 11.09.2001 - 12 MA 3022/01).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig und braucht deshalb hier nicht weiter ausgeführt zu werden, dass mit dem Fahrzeug ... 888, dessen Halter die Antragstellerin ist, erhebliche Verkehrsverstöße (insbesondere auch Geschwindigkeitsüberschreitungen) begangen worden sind, die jeweils bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Bay.VBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.10.2001 - 6 B 193/01
    Weigert sich ein Unternehmen dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich -- wie auch im Falle der Antragstellerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saal., Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1999 - 12 L 1008/99

    Streitwert bei mehreren Fahrzeugen, auf die sich die; Fahrtenbuch; Streitwert

  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
  • VG Braunschweig, 22.04.1999 - 6 A 41/99

    Fahrtenbuchanordnung für Geschäftsfahrzeug; Fahrtenbuch; Anhörungsfrist;

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