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   VG Braunschweig, 16.06.2003 - 7 B 163/03   

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https://dejure.org/2003,28524
VG Braunschweig, 16.06.2003 - 7 B 163/03 (https://dejure.org/2003,28524)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.2003 - 7 B 163/03 (https://dejure.org/2003,28524)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 7 B 163/03 (https://dejure.org/2003,28524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorrang des Gesamturteils der Leistungsbeurteilung eines Beamten gegenüber der Eignungsprognose - Anlaßbeurteilung ausnahmsweise auch dann, wenn die Beurteilungsrichtlinie diese nicht vorsieht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 BBG; § 8 BG ND
    Anlaßbeurteilung; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Eignungsprognose; Vollnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2003 - 7 B 163/03
    Da nicht auszuschließen ist, dass die Antragsgegnerin nach Erstellung aktueller Anlassbeurteilungen für den Antragsteller und den Beigeladenen den Antragsteller auswählt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des BVerfG v. 24. September 2002, 2 BvR 857/02, DVBl. 2002, 1633 ff. - zit. nach JURIS), war dem Antrag mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO teilweise zu entsprechen.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 7 B 201.99
    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2003 - 7 B 163/03
    Angesichts der Ungewissheit der Einschätzung der künftigen Leistungen eines Mitarbeiters stellt der Dienstherr bewusst vorrangig auf eine Bewertung der in der Vergangenheit liegenden Leistungen ab, weshalb z. B. Auswahlentscheidungen, die in erster Linie auf der Tagesform der Beamten beruhen, z. B. Assessment - Center, als vorrangiges Auswahlkriterium unzulässig sind (Kammer, Beschl. v. 12. August 1999, 7 B 201/99).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2003 - 7 B 163/03
    Dabei können diese Umstände eine erneute aus Anlass der Bewerbung zu erstellende Beurteilung auch dann gebieten, wenn Beurteilungsrichtlinien eine Anlassbeurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. den o.a. Beschluss des Nds. 0VG v. 2. Februar 2000 sowie ergänzend den Beschluss desselben Senats vom 24.2.2000 - 2 M 172/00 und Beschluss der Kammer vom 18. April 2000 - 7 B 19/00).
  • VG Braunschweig, 16.02.2009 - 7 B 256/08

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche; Gesamtnotenbildung; Konkurrenten;

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt damit die einzige Möglichkeit für den Antragsteller dar, einen Bewährungsvorsprung des Konkurrenten zu verhindern (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 B 455/04 - ständige Rechtsprechung der Kammer, so z.B. Beschl. v. 25.03.2008 - 7 B 382/07 - ; Beschl. v. 16.06.2003 - 7 B 163/03 - Beschl. v. 26.05.1999 - 7 B 66/99 - m.w.N.).
  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist die einzige Möglichkeit, einen (weiteren) Bewährungsnachteil des unterlegenen Bewerbers zu verhindern (vgl. OVG Münster, B. v. 23.6.2004, 1 B 455/04; OVG Lüneburg, B. v. 15.2.1995, 2 M 75194; VG Braunschweig, B. v. 16.6.2003, 7 B 163/03; a. A. : OVG Weimar, B. v. 31.3.2003, 2 EO 545/02, NVwZ-RR 2004, 52).
  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 E 10.02207

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten; Erfüllung des konstitutiven

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist die einzige Möglichkeit, einen (weiteren) Bewährungsnachteil des unterlegenen Bewerbers zu verhindern (vgl. OVG Münster, B. v. 23.6.2004, 1 B 455/04; OVG Lüneburg, B. v. 15.2.1995, 2 M 75194; VG Braunschweig, B. v. 16.6.2003, 7 B 163/03; a. A. : OVG Weimar, B. v. 31.3.2003, 2 EO 545/02, NVwZ-RR 2004, 52).
  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist die einzige Möglichkeit, einen (weiteren) Bewährungsvorsprung des unterlegenen Bewerbers zu verhindern (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23.6.2004, 1 B 455/04; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.2.1995, 2 M 75194; VG Braunschweig, Beschluss vom 16.6.2003, 7 B 163/03; a.A. : OVG Weimar, Beschluss vom 31.3.2003, 2 EO 545/02, NVwZ-RR 2004, 52).
  • VG Osnabrück, 11.07.2003 - 3 B 15/03

    Beförderung; Rangliste

    Stellte man zudem - entgegen dem Ansatz der Antragsgegnerin, Leistungsbeurteilung und Eignungsprognose gleichgewichtig berücksichtigen zu wollen - ausgehend von § 40 NLVO darauf ab, dass dem Gesamturteil der Leistungsbewertung gegenüber der Eignungsprognose bezüglich der zu besetzenden Stelle der Vorrang gebührt (vgl. dazu VG Braunschweig, Beschluss vom 16.6.2003, 7 B 163/03, veröffentlicht auf der seitens der Antragsgegnerin im Erörterungstermin in Bezug genommenen Internetseite des Nds. OVG) so ist die maßgebende Leistungsbeurteilung des Antragstellers eine volle Notenstufe besser als die des Beilgeladenen.
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