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   VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11   

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VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11 (https://dejure.org/2013,33012)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.08.2013 - 6 A 220/11 (https://dejure.org/2013,33012)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. August 2013 - 6 A 220/11 (https://dejure.org/2013,33012)
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  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Der Einzelne hat aber einen Anspruch auf ein verkehrsregelndes Einschreiten, in der Regel in Form eines Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, wenn die Verletzung geschützter Individualinteressen in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 12 LA 522/02 -, juris Rn. 7, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, juris Rn. 38; VG Braunschweig, Beschl. v. 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).

    Die Vorschrift gibt dem Einzelnen einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein straßenverkehrsrechtliches Einschreiten, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (BVerwG Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234).

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, a. a. O.; sowie Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, 244; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 -, NZV 2000, 386).

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des BVerwG (u. a. Urteile vom 04.06.1986, 22.12.1993, 18.10.1999, a. a. O.) weist die Richtlinie zutreffend darauf hin, dass die Straßenverkehrsbehörde bei ihrer rechtlichen Würdigung alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, Vor- und Nachteile abzuwägen und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat (Nr. 1.3).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02

    Ermessensreduzierung; Lärmschutz-Richtlinien-StV; Unzumutbarkeit; Verkehrslärm

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Der Einzelne hat aber einen Anspruch auf ein verkehrsregelndes Einschreiten, in der Regel in Form eines Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, wenn die Verletzung geschützter Individualinteressen in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 12 LA 522/02 -, juris Rn. 7, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, juris Rn. 38; VG Braunschweig, Beschl. v. 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).

    Das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.1986 (a. a. O.) zog bereits die Richtwerte der damals maßgebenden "Vorläufigen Richtlinien" zum Lärmschutz als Orientierungspunkte heran (so auch das Nds. OVG im Beschluss vom 26.08.2002, a. a. O., juris Rn. 9, und die erkennende Kammer in dem Beschluss vom 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, a. a. O.; sowie Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, 244; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 -, NZV 2000, 386).
  • VG Braunschweig, 18.07.2006 - 6 A 389/04

    Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Insofern ist auch § 45 Abs. 9 StVO zu beachten, der tatbestandliche Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen enthält (VG Braunschweig, Beschl. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Der Einzelne hat aber einen Anspruch auf ein verkehrsregelndes Einschreiten, in der Regel in Form eines Anspruchs auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, wenn die Verletzung geschützter Individualinteressen in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2002 - 12 LA 522/02 -, juris Rn. 7, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.01.2009 - 5 S 149/08 -, juris Rn. 38; VG Braunschweig, Beschl. v. 20.09.2005 - 6 B 411/05 -).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Ausnahmsweise kann davon abgesehen werden, wenn es sich etwa um komplexe Abwägungen oder schwierige technische Sachverhalte handelt, die Entscheidung (auch) von Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Wahl mehrerer in Betracht kommender Varianten abhängt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.11.1997 - 4 B 179/97 -, juris Rn. 3 zu Auflagen einer Baugenehmigung) oder der Behörde die besseren Aufklärungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.02.1992 - 3 C 51.88 -, NVwZ-RR 1993, 69) und dem Kläger nur ein geringer oder kein Zeitverlust entsteht (s. zusammenfassend Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 19. Aufl., § 113 Rn. 198; Stuhlfauth in Bader, VwGO, Komm., 5. Aufl., § 113 Rn. 101).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Ausnahmsweise kann davon abgesehen werden, wenn es sich etwa um komplexe Abwägungen oder schwierige technische Sachverhalte handelt, die Entscheidung (auch) von Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Wahl mehrerer in Betracht kommender Varianten abhängt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.11.1997 - 4 B 179/97 -, juris Rn. 3 zu Auflagen einer Baugenehmigung) oder der Behörde die besseren Aufklärungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.02.1992 - 3 C 51.88 -, NVwZ-RR 1993, 69) und dem Kläger nur ein geringer oder kein Zeitverlust entsteht (s. zusammenfassend Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 19. Aufl., § 113 Rn. 198; Stuhlfauth in Bader, VwGO, Komm., 5. Aufl., § 113 Rn. 101).
  • VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 112/99

    Abgase; Ermessen; Feldweg; Lärm; Sperrvorrichtung; Verkehrseinrichtung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.08.2013 - 6 A 220/11
    Die Behörde hat auch zu berücksichtigen, wenn die betroffene Straße funktionswidrig in Anspruch genommen wird, wenn sie also beispielsweise entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend von überörtlichem Verkehr als "Schleichweg" genutzt wird und damit Lärm auslöst, der von den Anwohnern einer Straße dieser Art üblicherweise nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, a. a. O.; VG Braunschweig, Urt. v. 11.04.1999 - 6 A 112/99 -, juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 695).
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