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   VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00   

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VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00 (https://dejure.org/2001,13781)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.09.2001 - 6 A 220/00 (https://dejure.org/2001,13781)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. September 2001 - 6 A 220/00 (https://dejure.org/2001,13781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Asylrecht und Abschiebungsschutz bei Wiedereinreiseverbot nach Syrien wegen fehlender syrischer Staatsangehörigkeit; Ausnahmefall von einer Gruppenverfolgung der Yeziden in der Türkei bei langjährigem Aufenthalt im Raum Viransehir.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50 Abs 2 AuslG; § 51 Abs 1 AuslG
    Ausnahmefall; Gruppenverfolgung; Staatsangehörigkeit; Syrien; Viransehir; Wiedereinreiseverweigerung; Yeziden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Asylsuchende in rechtlich zulässiger Weise zurückkehren könnte (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, NVwZ 1986, 759).

    Der Staat löst damit seine Beziehungen zu dem Staatenlosen und hört auf, für ihn das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu sein (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.).

    Staatenlose, die in eine solche Lage geraten sind, können mit Blick auf diesen Herkunftsstaat weder Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG noch Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 oder § 53 AuslG beanspruchen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471, 602).

    Ob im Falle einer Rückkehr in Syrien politische Verfolgung droht und deshalb Schutz vor einer Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren ist, ist infolgedessen ebenso gegenstandslos wie die Frage eines Abschiebungsschutzes nach § 53 AuslG, der ebenfalls nur Abschiebungshindernisse erfasst, die in Gefahren begründet sind, welche dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, aaO.; Urt. vom 11.11.1997, BVerwGE 105, 322).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

    Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 AuslG und § 55 Abs. 2 AuslG obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat und die hierzu gegebenenfalls erforderliche Klärung der Staatsangehörigkeit des Ausländers grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 - AuAS 2001, 3).

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der wohl überwiegenden Ansicht (zum Meinungsstand vgl. Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand September 1999 § 50 Rn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 1999 § 50 AuslG Rn. 14 c) an, dass es sich bei der Sollvorschrift des § 50 Abs. 2 AuslG lediglich um eine Vorgabe für das Handlungsprogramm der Behörde im Sinne einer Ordnungsvorschrift handelt, subjektive Rechte des Betroffenen insoweit aber nicht verletzt werden können (in diesem Sinne wohl auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000, aaO).

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Eine Abschiebungsandrohung unterliegt der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden haben (BVerwG, Urt. vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249, 257; Beschl. vom 01.09.1998, aaO).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichteten Verfolgungsmaßnahmen ergeben, wenn der Asylbewerber sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und auch im Übrigen vergleichbaren Lage befindet, so dass seine (etwaige) Nichtbetroffenheit von ausgrenzenden Rechtsverletzungen eher als zufällig anzusehen ist (BVerfG, Beschl. vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216, 230).

    oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht, wobei allerdings nicht ein ganzes Land gewissermaßen flächendeckend erfasst sein muss (BVerfG, Beschl. vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216, 232).

    Die Verfolgungsfreiheit des Klägers während seines etwa dreijährigen Aufenthaltes in Viransehir und in den umliegenden von Yeziden bewohnten Dörfern vor seiner Ausreise in die Bundesrepublik sind eine verlässliche Grundlage für die Annahme, dass die im Februar 2000 erfolgte Ausreise nicht aus Furcht vor Verfolgung durch muslimische Mitbewohner wegen seines Glaubens erfolgt ist (vgl. hierzu auch: BVerfG, Urteil vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Staatenlose, die in eine solche Lage geraten sind, können mit Blick auf diesen Herkunftsstaat weder Asyl nach Art. 16a Abs. 1 GG noch Abschiebungsschutz gemäß § 51 Abs. 1 oder § 53 AuslG beanspruchen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471, 602).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ).

    Ob im Falle einer Rückkehr in Syrien politische Verfolgung droht und deshalb Schutz vor einer Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren ist, ist infolgedessen ebenso gegenstandslos wie die Frage eines Abschiebungsschutzes nach § 53 AuslG, der ebenfalls nur Abschiebungshindernisse erfasst, die in Gefahren begründet sind, welche dem Ausländer im Zielland der Abschiebung drohen (BVerwG, Urt. vom 15.10.1985, aaO.; Urt. vom 24.10.1995, aaO.; Urt. vom 11.11.1997, BVerwGE 105, 322).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 11 L 6286/91

    Politische Verfolgung; Yeziden; Türkei; Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Zwar geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bisher überwiegend davon aus, dass glaubensgebundene Yeziden in ihren angestammten Siedlungsgebieten im Südosten der Türkei zumindest seit 1988/1989 einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung durch die muslimische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt waren, der sie sich grundsätzlich auch nicht durch ein Ausweichen in andere Landesteile der Türkei entziehen konnten (OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.1997, 11 L 6286/91 m.w.N.).

    Dort gab es nicht nur reine Yezidendörfer, sondern die Yeziden lebten auch in ehemals gemischt bevölkerten Dörfern w.z.B. Tiltirik (Wießner, Gutachten vom 01.06.1996 an das VG Braunschweig; Sternberg-Spohr, Gutachten vom März 1993) mit Muslimen zusammen und hatten zu diesen soziale Kontakte (OVG Lüneburg, Urteil vom 29.05.1997, aaO.).

  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (BVerwG, Beschl. vom 01.09.1998 - 1 B 41/98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG 1990 Nr. 4 m. w. N. ; BVerwG, Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - ).

    Das Vorliegen von Duldungsgründen im Sinne von § 55 Abs. 2 AuslG begründet lediglich ein für die Abschiebungsandrohung rechtlich unerhebliches sonstiges Abschiebungshindernis (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 25.07.2000 - 9 C 42/99 -, AuAS 2001, 3; Beschl. vom 01.09.1998, aaO; Beschl. vom 29.06.1998 - 9 B 604/98 - zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Da das Asylgrundrecht auf dem Zufluchtgedanken beruht und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Ursachenzusammenhang von Verfolgung/Flucht/Asyl voraussetzt (BVerfG, Beschl. vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51, 60; Beschl. vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 344), ist ferner von maßgeblicher Bedeutung, ob der Asylbewerber vorverfolgt oder unverfolgt ausgereist ist.

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat hingegen unverfolgt verlassen, kann er nur dann anerkannt werden, wenn ihm politische Verfolgung aufgrund eines asylerheblichen Nachfluchttatbestandes mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Beschl. vom 26.11.1986, aaO., 64 f.; Beschl. vom 10.07.1989, aaO., 344; BVerwG, Urt. vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 152; Urt. vom 23.07.1991, DVBl. 1991, 1089).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Die Voraussetzungen des Schutzes vor Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG und eines Anspruchs auf Asyl aus Art. 16a Abs. 1 GG sind deckungsgleich, soweit es um die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung sowie den Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und dessen Herabstufung bei bereits vor der Ausreise aus dem Heimatstaat verfolgten Asylsuchenden geht (BVerwG, Urt. vom 18.01.1994, NVwZ 1994, 497; Urt. vom 05.07.1994, NVwZ 1995, 391).

    InfAuslR 1995, 24).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00
    Außerdem lässt sich weder in Bezug auf die bloße Glaubenszugehörigkeit noch auf die kurdische Volkszugehörigkeit eine staatliche Verfolgung in Syrien feststellen (OVG Lüneburg, Urt. vom 27.03.2001, 2 L 2505/98 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. vom 05.04.2001, 9 A 1269/01.A; OVG Saarlouis, Beschl. vom 19.01.2001, 3 Q 151/99).

    Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis in aller Regel das Land illegal unter Verletzung der syrischen Grenzübertrittsregelungen verlassen hat, was auch für syrische Staatsangehörige einen Rechtsbruch bedeuten würde (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 30.01.2001 an das VG Aachen; Lagebericht vom 08.02.2001; Auskunft vom 26.04.2001 an das VG Saarlouis; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urt. vom 27.03.2001 - 2 L 2505/98 -).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • OVG Saarland, 19.01.2001 - 3 Q 151/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 9 A 1269/01
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 4 A 3676/93

    Staatenlose Kurden; Gewöhnlicher Aufenthalt; Libanon; Fehlende Ausweispapiere;

  • BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in

  • VG Braunschweig, 08.03.2002 - 6 A 141/00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Asyl;

    Denn wer keinen Zugang zum (vermeintlichen) Land der behaupteten Staatsangehörigkeit hat, weil dieser Staat das fragliche Staatsangehörigkeitsverhältnis nicht anerkennt, kann sich auch einer Verfolgungsbetroffenheit durch diesen Staat nicht ausgesetzt sehen (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Beschl. vom 26.04.2000, 4 Bf 376/99.A; VG Oldenburg, Urt. vom 12.09.2001 - 11 A 3406/00; VG Braunschweig, Urt. vom 20.09.2001 - 6 A 83/00 - und vom 27.09.2001 - 6 A 220/00).
  • VG Braunschweig, 09.04.2002 - 6 A 260/01

    Abschiebungsandrohung; Gruppenverfolgung; Kurde; Rechtspraxis; Staatenlose;

    Denn wer keinen Zugang zum (vermeintlichen) Land der behaupteten Staatsangehörigkeit hat, weil dieser Staat das fragliche Staatsangehörigkeitsverhältnis nicht anerkennt, kann sich auch einer Verfolgungsbetroffenheit durch diesen Staat nicht ausgesetzt sehen (vgl. dazu bereits OVG Hamburg, Beschl. vom 26.04.2000, 4 Bf 376/99.A; VG Oldenburg, Urt. vom 12.09.2001 - 11 A 3406/00; VG Braunschweig, Urt. vom 20.09.2001 - 6 A 83/00 - und vom 27.09.2001 - 6 A 220/00).
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