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   VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02   

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https://dejure.org/2004,17463
VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02 (https://dejure.org/2004,17463)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.09.2004 - 6 A 161/02 (https://dejure.org/2004,17463)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. September 2004 - 6 A 161/02 (https://dejure.org/2004,17463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG; § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG
    Anspruch auf Abschiebungsschutz bei Bestehen einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Möglichkeit der Beurteilung einer einem Ausländer bescheinigten posttraumatischen Belastungsstörung durch fachärztliche Stellungnahme durch das Gericht als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abschiebungsschutz bei Bestehen einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Möglichkeit der Beurteilung einer einem Ausländer bescheinigten posttraumatischen Belastungsstörung durch fachärztliche Stellungnahme durch das Gericht als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    An einer landesweiten Gefahrenlage fehlt es nur dann, wenn sich der Ausländer der Gefahr durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes entziehen kann (BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 330; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 22.07.1998 - A 6 S 3421/96 - ).

    Selbst wenn die Regelung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG hier anwendbar wäre, würde sie der Gewährung von Abschiebungsschutz durch das Bundesamt jedenfalls dann nicht entgegenstehen, wenn für die Klägerin eine extreme Gefahrenlage bestünde, die sie im Falle ihrer Abschiebung dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 328).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Eine konkrete Gefahr besteht, wenn die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr in das Heimatland eintreten würde (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383, 387).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Krankheitsbedingte Gefahren begründen nur dann kein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, sondern ein allein im Verfahren vor der Ausländerbehörde zu berücksichtigendes Vollstreckungshindernis, wenn sie nur durch die Abschiebung als solche entstehen und nicht wegen der besonderen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung (BVerwG, Urt. vom 21.09.1999, AuAS 2000, 14, 15).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Der Klägerin zu 1) drohen in ihrem Heimatland so erhebliche konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit, dass die Abschiebung unter Würdigung des in ihrem Fall verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes nicht verantwortet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.04.1997, BVerwGE 104, 210, 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    An einer landesweiten Gefahrenlage fehlt es nur dann, wenn sich der Ausländer der Gefahr durch Ausweichen in sichere Gebiete seines Herkunftslandes entziehen kann (BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 330; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 22.07.1998 - A 6 S 3421/96 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 19 B 1599/98

    Anforderungen an die Substantiierung eines ausländerrechtlichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Die Gruppe der Traumatisierten ist somit durch derart viele Einzelheiten gekennzeichnet, dass kein Anlass und nach Sinn und Zweck des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG auch kein Grund für eine politische Leitentscheidung besteht (im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.02.2004 - 14 A 548/04.A - und vom 19.11.1999 - 19 B 1599/98 - VG Oldenburg, aaO.; anderer Ansicht OVG Saarland, Beschl. vom 20.09.1999 - 9 Q 286/98 - und VG Frankfurt a.M., Urt. vom 27.09.2001, NVwZ-Beilage 2003, 13, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2004 - 14 A 548/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Die Gruppe der Traumatisierten ist somit durch derart viele Einzelheiten gekennzeichnet, dass kein Anlass und nach Sinn und Zweck des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG auch kein Grund für eine politische Leitentscheidung besteht (im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.02.2004 - 14 A 548/04.A - und vom 19.11.1999 - 19 B 1599/98 - VG Oldenburg, aaO.; anderer Ansicht OVG Saarland, Beschl. vom 20.09.1999 - 9 Q 286/98 - und VG Frankfurt a.M., Urt. vom 27.09.2001, NVwZ-Beilage 2003, 13, 14).
  • VG Oldenburg, 27.01.2004 - 12 A 550/03

    Abschiebungshindernis; allgemeine Gefahr; Erkrankung; Kosovo; Mittellosigkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Das Gericht kann daher offen lassen, ob posttraumatische Belastungsstörungen von Angehörigen der ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo dort nach aktuellem Stand adäquat behandelbar und von den Patienten insbesondere finanzierbar sind (vgl. dazu z.B. VG Oldenburg, Urt. vom 27.01.2004 - 12 A 550/03 -).
  • VG Braunschweig, 19.03.2004 - 6 A 66/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Ashkali; Asyl;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Anders ist es nur dann, wenn die ärztliche Stellungnahme nicht nachvollziehbar ist, weil sie insbesondere keine den anerkannten wissenschaftlichen Anforderungen genügende Begründung enthält, weil sie von anderen, nicht offensichtlich unzureichenden ärztlichen Bescheinigungen abweicht oder weil sie nicht erkennen lässt, dass objektiv bestehende, diagnoserelevante Zweifel berücksichtigt wurden (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 19.03.2004 - 6 A 66/03 -).
  • OVG Saarland, 20.09.1999 - 9 Q 286/98
    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2004 - 6 A 161/02
    Die Gruppe der Traumatisierten ist somit durch derart viele Einzelheiten gekennzeichnet, dass kein Anlass und nach Sinn und Zweck des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG auch kein Grund für eine politische Leitentscheidung besteht (im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.02.2004 - 14 A 548/04.A - und vom 19.11.1999 - 19 B 1599/98 - VG Oldenburg, aaO.; anderer Ansicht OVG Saarland, Beschl. vom 20.09.1999 - 9 Q 286/98 - und VG Frankfurt a.M., Urt. vom 27.09.2001, NVwZ-Beilage 2003, 13, 14).
  • VG Braunschweig, 31.05.2005 - 6 A 233/03

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Daneben ist die in der Vergangenheit wohl großzügiger gehandhabte Registrierung als aus dem Kosovo stammender "intern Vertriebener" für die Personen ausgeschlossen worden, die nicht unmittelbar aus dem Kosovo umsiedeln, sondern - wie der Kläger - aus Drittstaaten zurückkehren (Auswärtiges Amt, a. a. O.; vgl. zum Ganzen auch VG Braunschweig, Urt. vom 03.03.2005 - 6 A 310/04; Urt. vom 27.09.2004 - 6 A 161/02).
  • VG Braunschweig, 03.11.2015 - 6 A 225/14
    Die Regelung in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG schützt dabei auch vor Gefährdungen der seelischen Gesundheit (vgl. VG Braunschweig, U. v. 27.09.2004 - 6 A 161/02 -, ; Treiber in: Asylpraxis, Band 7, S. 15, 27 - jeweils zu der entsprechenden Regelung in § 53 Abs. 6 AuslG).
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