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   VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07   

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VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07 (https://dejure.org/2007,28592)
VG Bremen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 2 V 579/07 (https://dejure.org/2007,28592)
VG Bremen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 2 V 579/07 (https://dejure.org/2007,28592)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • lexisnexis.de (Pressemitteilung)

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    "Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273, 280; 7, 99, 107) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198, 225; 73, 40, 88; 85, 264, 297; stRspr).

    Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99, 107), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56, 116; 24, 300, 339 ff.; 41, 399, 413; 85, 264, 297).

    Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 85, 264, 297).

    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich - ebenso wie bei der durch die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl verbürgten gleichen Behandlung der Wähler - die Gleichheit strikt und formal (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 85, 264, 297).

    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

    Alle Parteien müssen grundsätzlich formal gleich behandelt werden (BVerfGE 8, 51, 65).

    Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51, 65; 14, 121, 133; 34, 160, 163; 44, 125, 146; 47, 198, 227).".

  • OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen ein für ein öffentliches Gebäude

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).

    Das OVG Bremen hat in seinem Urteil vom 21.11.1989 (1 BA 22/89 a. a. O.) im Hinblick auf die DVU ausgeführt:.

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

    Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51, 65; 14, 121, 133; 34, 160, 163; 44, 125, 146; 47, 198, 227).".

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    "Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273, 280; 7, 99, 107) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198, 225; 73, 40, 88; 85, 264, 297; stRspr).

    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    "Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273, 280; 7, 99, 107) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198, 225; 73, 40, 88; 85, 264, 297; stRspr).

    Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51, 65; 14, 121, 133; 34, 160, 163; 44, 125, 146; 47, 198, 227).".

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99, 107), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56, 116; 24, 300, 339 ff.; 41, 399, 413; 85, 264, 297).

    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51, 64 f.; 14, 121, 133; 24, 300, 341; 44, 125, 146; 73, 40, 88f.; 85, 264, 297).

    Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51, 65; 14, 121, 133; 34, 160, 163; 44, 125, 146; 47, 198, 227).".

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    "Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273, 280; 7, 99, 107) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198, 225; 73, 40, 88; 85, 264, 297; stRspr).

    Es steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind (BVerfGE 7, 99, 107), und gilt nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Wahlvorbereitung und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden sowie für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen (BVerfGE 20, 56, 116; 24, 300, 339 ff.; 41, 399, 413; 85, 264, 297).

  • VGH Hessen, 24.02.1993 - 6 TG 414/93

    Zulassung einer Partei zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung - Gefahr

    Auszug aus VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
    Besteht beispielsweise die erhebliche Gefahr, dass bei einer geplanten Veranstaltung Volksverhetzung betrieben und damit in strafbarer Weise gegen § 130 StGB verstoßen wird, ist die Gemeinde trotz der sonstigen Handhabung bei der Überlassung ihrer Stadthalle an Parteien nicht verpflichtet, sie für eine solche Veranstaltung zur Verfügung zu stellen (VGH Kassel, Beschluss vom 24.02.1993 - 6 TG 414/93 in NJW 1993, 2331, 2332).

    Das mag anders sein, wenn das strafbare Verhalten eindeutig ist und dem antragstellenden Parteiverband ohne Weiteres zugerechnet werden kann, wie es in dem vom VGH Kassel entschiedenen Streit der Fall gewesen ist (VGH Kassel, Beschluss vom 24.02.1993 - 6 TG 414/93 a. a. O.).

  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03

    Wahlplakate; Festlegung einer Obergrenze durch die Gemeinde - Wahlkampf;

  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85

    Anspruch; Zulassung; Benutzung; Gemeinde; Festhalle; Halle; Öffentliche

  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

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