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   VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07   

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VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07 (https://dejure.org/2007,21366)
VG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2007 - 5 K 565/07 (https://dejure.org/2007,21366)
VG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2007 - 5 K 565/07 (https://dejure.org/2007,21366)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 561/07

    Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Ihm gehören u. a. der Kläger zu 2., ein im Land Bremen anerkannter Naturschutzverein, und der im Parallelverfahren 5 K 561/07 klagende Landessportfischereiverband Niedersachsen e.V. als Mitgliedsverbände an.

    Der Kläger zu 1. beteiligte sich nicht selbst an der Anhörung, sondern unterstützte die Einwendungen des Landesfischereiverbandes Niedersachsen (5 K 561/07) mit einer eigenen schriftlichen wasserrechtlichen Würdigung.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Für die juristische Prüfung und Kontrolle folgt daraus, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Eingriffswirkungen des Vorhabens und bei der Bewertung der Ausgleichswirkungen der Schutzvorkehrungen eine ökologisch-fachliche Einschätzungsprärogative (Beurteilungs-/Gestaltungsspielraum) zusteht, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.04, a. a. O., S. 1497, m. w. N., für einen naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum; Urt. v. 21.06.06 - 9 A 28/05, NVwZ 2006, 1161, 1165; Urt. v. 17.01.07 - 9 C 1/06, S. 10f UA).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Für die juristische Prüfung und Kontrolle folgt daraus, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Eingriffswirkungen des Vorhabens und bei der Bewertung der Ausgleichswirkungen der Schutzvorkehrungen eine ökologisch-fachliche Einschätzungsprärogative (Beurteilungs-/Gestaltungsspielraum) zusteht, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.04, a. a. O., S. 1497, m. w. N., für einen naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum; Urt. v. 21.06.06 - 9 A 28/05, NVwZ 2006, 1161, 1165; Urt. v. 17.01.07 - 9 C 1/06, S. 10f UA).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Denn je umfangreicher und intensiver die vom Vorhabenträger bereits erfolgte Begutachtung und fachliche Bewertung ausgearbeitet ist, umso intensiver muss auch die Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Material ausfallen (vg. BVerwG, Urt. v. 22.01.04, NVwZ 2004, 861, 863).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Sie können zwar - ebenso wie andere nicht anerkannte Vereine oder Verbände - beteiligt werden, besitzen aber kein Mitwirkungsrecht (vgl. Lorz/u. a., a. a. O., § 58 Rn. 6, § 60 Rn. 3; OVG Lüneburg, B. v. 31.05.2001, 7 MB 1546/01, 1 B 196/01, juris, ZUR 2002, 37f) und infolgedessen auch kein Klagerecht.
  • OVG Bremen, 26.01.1994 - 1 B 165/93

    Naturschutzverbände; Verbandsklage; Streitwertbemessung; Naturschutzbelange

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    für Verbandsklagen vorgesehenen Mindeststreitwert von 15.000 Euro nach dem Gewicht der vorliegend in Rede stehenden Naturschutzbelange und den Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die von den Klägern vertretenen Interessen mit einem Aufschlag von 15.000 Euro zu versehen (vgl. OVG Bremen, B. v. 26.01.1994 - 1 B 165/93).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Es ist danach zu fragen, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird (vgl. dazu BVerwG Urt. v. 17.01.2007, 9 A 20/05, juris, Rn. 35f, NuR 2007, 336f).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Sie dient nicht Vereinsinteressen (im Sinne der jeweiligen Organisationseinheit) und ist keine Betroffenheitsklage im eigentlichen Sinne, sondern soll in den Vereinen vorhandenen besonderen Sachverstand im öffentlichen Interesse mobilisieren und für das Verwaltungsverfahren nutzbar machen (Lorz u. a., a. a. O., § 58 Rn. 1; BVerwG NVwZ 1998, 279: Vereine als "Anwälte der Natur").
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Kann danach der anerkannte Verein im Rahmen der ihm nach § 61 Abs. 2 BNatSchG zur Verfolgung übertragenen Belange grundsätzlich auch eine Planergänzung gerichtlich durchsetzten, ist er gem. § 75 Abs. 1a S. 2 BremVwVfG auf dieses Begehren beschränkt, wenn die Planergänzung ausreicht, die festgestellten Mängel zu beheben (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004, 9 A 11/03, NVwZ 2004, 1486, 1496 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.03.2005 - 22 CS 04.3249

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 565/07
    Doch anders als in der von der Beklagten zitierten Rechtssprechung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 24.07.06, RN 13 K 05.395, juris; BayVGH, B. v. 31.03.2005, NVwZ-RR 2005, 705) ergibt sich hier ein untrennbarer Zusammenhang der Bewilligung mit der Planfeststellung, die Gegenstand des Bescheides vom 31.01.2007 sind.
  • VG Regensburg, 24.07.2006 - RN 13 K 05.395
  • VG Bremen, 09.05.2011 - 5 V 1522/10

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2007 (PFB 2007) erhob der Antragsteller am 05. März 2007 Klage (Az. 5 K 565/07).

    Das Verwaltungsgericht Bremen wies die Klage mit Urteil vom 29. November 2007 ab (Az. 5 K 565/07).

    Hierzu hat er erklärt, nachdem im Klagverfahren 5 K 565/07 die Klagerhebung durch den Präsidenten allein nicht gerügt worden sei, habe er davon ausgehen können, dass die von ihm allein unterschriebene Vollmacht als ordnungsgemäß gewertet würde.

    Wenn der PFB 2007 (S. 90/91) sich u. a. darauf beruft, dass der Vorhabenszweck einer Deckung des Stromverbrauchs von 5% aller privaten Haushalte in der Stadtgemeinde A-Stadt aus der regenerativen Wasserkraftnutzung einer bestehenden Staustufe als "vernünftigerweise geboten" zu qualifizieren ist, lässt sich diese Bewertung nicht beanstanden (VG Bremen, Urt. v. 29.11.2007, Az. 5 K 565/07; bestätigt durch OVG Bremen, Urt. v. 04.06.2009, Az. 1 A 9/09).

    Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum PFB 2007 im Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 29.11.2007 (Az. 5 K 565/07; bestätigt durch OVG Bremen, Urt. v. 04.06.2009, Az. 1 A 9/09) verwiesen.

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09

    Errichtung eines Wasserkraftwerks; Reichweite der naturschutz- und

    Das Verwaltungsgericht Bremen - 5. Kammer - hat die Klage mit Urteil vom 29.11.2007 (ZUR 2008, 368) abgewiesen.
  • VG Aachen, 15.02.2013 - 7 K 1970/09

    Ablehnungsbescheid ist rechtswidrig - Bezirksregierung muss erneut über das

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2009 - 1 A 9/09 - juris Rn. 121; nicht beanstandet durch: BVerwG, Beschluss vom 9. März 2010 - 7 B 3/10 -, juris Rn. 17 f.; VG Bremen, Urteil vom 29. November 2007 - 5 K 565/07 -, juris Rn. 34; allgemein zur naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative: BVerwG, Urteil vom 12. März 2009 - 9 A 3/06 -, juris Rn. 202 und Urteil vom 9. Juni 2003 - 4 A 59.01 -, BVerwGE 118, 15, 20.

    vgl. dazu insgesamt VG Bremen, Urteil vom 29. November 2007 - 5 K 565/07 -, juris Rn. 33 f.

  • VG Bremen, 30.11.2007 - 5 K 561/07

    Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen

    Er ist Mitglied des im Parallelverfahren 5 K 565/07 klagenden Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF), der die Interessen der Angler in Deutschland vertritt, soweit die Grenzen einzelner Landesverbände überschritten werden.

    Dem Gericht haben die Planfeststellungsantragsunterlagen (3 Ordner), der Planfeststellungsbeschluss, das Erörterungsterminprotokoll vom 19.12.06, die Stellungnahme des Klägers im Anhörungsverfahren (Schreiben vom 18.04.06 mit Stellungsnahme des VDSF und Sachverständigengutachten Dr. Schwevers vom 13.04.06 - letzteres in elektronischer Form) sowie eine Liste der in den vorhandenen Verfahrensakten befindlichen Unterlagen (Bl. 161ff GA 5 K 565/07) vorgelegen.

    Im Parallelverfahren 5 K 565/07 hat die Kammer zur Klagebefugnis des dort klagenden Bundesdachverbandes und der durch die Länderbehörden anerkannten Landesverbände folgendes ausgeführt: 6.

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